Dies ist eine Diskussion zu Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Es wird Zahlung per Überweisung vereinbart. A überweist versehentlich den Betrag 2 x. Nach 6 Monaten erst fällt es dem A auf und er fordert von H die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages, was H auch sofort veranlasst. A ist der Meinung, dass H der doppelt gezahlte Betrag sicher aufgefallen ist und er ihn in betrügerischer Absicht behalten wollte ... Fragen: 1) Wäre H verpflichtet gewesen, von sich aus den A auf den doppelt gezahlten Betrag hinzuweisen und einen Scheck zu schicken bzw. eine Rücküberweisung anzubieten? 2) Wenn ja, kann A den H deswegen strafrechtlich verfolgen lassen? |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Ich kann gerade keine strafbare Handlung erkennen. Evtl. sieht das jemand anders hier aus dem Forum anders, dann bin ich über Aufklärung dankbar 1. Betrug scheidet aus, weil der Händler nichts unternommen hat um an das Geld zu kommen, der Kunde hat es selbst versehentlich überwiesen Zitat:
2. Unterschlagung ist es auch keine, da es sich bei dem Geld nicht um einen bewegliche Sache handelt Bin gespannt was die Forenkollegen meinen
__________________ Zitat:
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Betrug ist's strafrechtlich nicht, Untreue auch nicht (weil das Geld ja nicht zur Verwaltung o.ä. anvertraut wurde). Zivilrechtlich verstößt es ggf. gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben".
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
überwiesenen Bankguthaben in betrügerischer Absicht. |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
Unterstellt man einmal, dass der Händler einen wesentlich größeren Geschäftsbetrieb unterhalten dürfte als der Kunde, so stellt sich doch zunächst die Frage, warum dem Händler strafbares Verhalten vorgeworfen werden sollte für einen Zeitraum, über den der Kunde seinen eigenen Fehler nicht bemerkte... Ob hier überhaupt ein wie auch immer geartetes schuldhaftes Verhalten zu konstatieren ist, läßt sich ohne weitere Kenntnis, z.B. der Zahlungsbelege, m.E. überhaupt nicht beurteilen. Möglicherweise fehlten auf einer der beiden Überweisungen Angaben oder es gab einen Zahlendreher (nur mal als Beispiele), so dass eine Zahlung beim Händler auf einem Restantenkonto landete o.ä.. Vielleicht wurde beim Händler auch schlicht gepennt (so wie beim Kunden...). Ich wäre jedenfalls vorsichtig, mit dem Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Je nach Art und Weise, wie man dies tut, sieht man sich u.U. plötzlich selber entsprechenden Vorwürfen ausgesetzt (z.B. falsche Anschuldigung).
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Vielen Dank für die Antworten! |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? |
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Zitat:
Wo hat der Händler über Vorspiegelung falscher Tatsachen den Kunden dazu gebracht, ihm das Geld zu überweisen? Der Kunde ist einfach nur, entschuldigung, dämlich gewesen. Das macht den Händler aber nicht zum Betrüger Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? Unterdrückung wahrer tatsachen.. Es könnte der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein, wenn der Händler gewußt hat, dass die Forderung dem Kunden gehört, und nicht ihm. |
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