Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Dies ist eine Diskussion zu Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen? innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 00:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 25
Keine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

A kauft bei Händler H Waren im Wert von EUR 3.640,-.
Es wird Zahlung per Überweisung vereinbart.

A überweist versehentlich den Betrag 2 x.

Nach 6 Monaten erst fällt es dem A auf und er fordert von H die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages, was H auch sofort veranlasst.

A ist der Meinung, dass H der doppelt gezahlte Betrag sicher aufgefallen ist und er ihn in betrügerischer Absicht behalten wollte ...

Fragen:

1) Wäre H verpflichtet gewesen, von sich aus den A auf den doppelt gezahlten Betrag hinzuweisen und einen Scheck zu schicken bzw. eine Rücküberweisung anzubieten?

2) Wenn ja, kann A den H deswegen strafrechtlich verfolgen lassen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 07:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Ich kann gerade keine strafbare Handlung erkennen. Evtl. sieht das jemand anders hier aus dem Forum anders, dann bin ich über Aufklärung dankbar

1. Betrug scheidet aus, weil der Händler nichts unternommen hat um an das Geld zu kommen, der Kunde hat es selbst versehentlich überwiesen
Zitat:
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

2. Unterschlagung ist es auch keine, da es sich bei dem Geld nicht um einen bewegliche Sache handelt



Bin gespannt was die Forenkollegen meinen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 12:05
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Betrug ist's strafrechtlich nicht, Untreue auch nicht (weil das Geld ja nicht zur Verwaltung o.ä. anvertraut wurde).

Zivilrechtlich verstößt es ggf. gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben".
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 16:38
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
2) Wenn ja, kann A den H deswegen strafrechtlich verfolgen lassen?
Das wäre dann eventuell Unterschlagung von irrtümlich
überwiesenen Bankguthaben in betrügerischer Absicht.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 17:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das wäre dann eventuell Unterschlagung von irrtümlich
überwiesenen Bankguthaben in betrügerischer Absicht.
...was zu beweisen wäre......und vermutlich nicht gelingen würde.

Unterstellt man einmal, dass der Händler einen wesentlich größeren Geschäftsbetrieb unterhalten dürfte als der Kunde, so stellt sich doch zunächst die Frage, warum dem Händler strafbares Verhalten vorgeworfen werden sollte für einen Zeitraum, über den der Kunde seinen eigenen Fehler nicht bemerkte...

Ob hier überhaupt ein wie auch immer geartetes schuldhaftes Verhalten zu konstatieren ist, läßt sich ohne weitere Kenntnis, z.B. der Zahlungsbelege, m.E. überhaupt nicht beurteilen. Möglicherweise fehlten auf einer der beiden Überweisungen Angaben oder es gab einen Zahlendreher (nur mal als Beispiele), so dass eine Zahlung beim Händler auf einem Restantenkonto landete o.ä..

Vielleicht wurde beim Händler auch schlicht gepennt (so wie beim Kunden...). Ich wäre jedenfalls vorsichtig, mit dem Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Je nach Art und Weise, wie man dies tut, sieht man sich u.U. plötzlich selber entsprechenden Vorwürfen ausgesetzt (z.B. falsche Anschuldigung).
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 19:36
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 25
Keine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Vielen Dank für die Antworten!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 20:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das wäre dann eventuell Unterschlagung von irrtümlich
überwiesenen Bankguthaben in betrügerischer Absicht.
Eine Unterschlagung liegt nicht vor, da es sich nicht um eine bewegliche Sache handelt
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 19:34
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

in der Schweiz wäre es Unterschlagung,
in Deutschland Betrug.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 19:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
in Deutschland Betrug.
Aha und wieso wäre es Betrug?

Wo hat der Händler über Vorspiegelung falscher Tatsachen den Kunden dazu gebracht, ihm das Geld zu überweisen? Der Kunde ist einfach nur, entschuldigung, dämlich gewesen. Das macht den Händler aber nicht zum Betrüger


Zitat:
§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich sehe die Voraussetzungen nicht gegeben.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 20:19
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Kunde zahlt versehentlich doppelt - muss Händler aufmerksam machen?

Unterdrückung wahrer tatsachen..

Es könnte der Straftatbestand des Betruges erfüllt sein,
wenn der Händler gewußt hat, dass die Forderung dem Kunden
gehört, und nicht ihm.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nacherfüllung statt Händler via Servicepartner, Rechte als Kunde Kaufrecht / Leasingrecht 17.07.2010 12:11
Kunde B kauft Laptop bei Händler T - Gewährleistung?!? Kaufrecht / Leasingrecht 17.12.2008 16:12
Händler muss auch bei Tageszulassung Angaben zur Umweltverträglichkeit machen Nachrichten: Verkehrsrecht 06.03.2008 07:47
Kunde Zahlt Nur Teilbetrag!? Gewerberecht 03.05.2007 21:32
Kunde zahlt nicht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 17.07.2006 20:04





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN