Dies ist eine Diskussion zu Kunde zahlt Rechnung nicht aber schreibt Gegenrechnung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| angenommen folgender Fall würde sich zutragen: Auftraggeber ( A ) vergibt einen Auftrag ( z.B. Messebaudienstleistung ) an Auftragnehmer ( B ) der wiederum an Subunternehmer ( C ) Der Auftrag wird Sachgemäß in Time und zur Zufriedenheit des Ausstellers ( Kunde von A ) von C durchgeführt! Rechnungssumme sagen wir ca. 3500 Nach Beendigung des Auftrags war A mit C nicht zufrieden und fordert, die Rechnungssumme ohne nennenswerte Gründe zu kürzen. C besteht auf die komplette Summe. Demnach erhält C von B keine Zahlung. Alles geht seine normalen Wege -> Zahlungserinnerung / 1. Mahnung / 2. Mahnung. Dann schickt B, C eine Rechnung aufgrund eines Auftragsausfalles den B wegen C verloren haben soll. Rechnungssumme sagen wir ca. 4500 Ist es Rechtens, eine Rechnung kürzen zu wollen, nachdem der Auftrag zur Kundenzufriedenheit ausgeführt wurde? Könnte B - C mit dieser Rechnung "legal Erpressen", um so den 1. Rechnungsbetrag zu drücken? Danke und Grüße, Illinino |
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| AW: Kunde zahlt Rechnung nicht aber schreibt Gegenrechnung Der Kunde von C kann Nachbesserung verlangen und solange einen entsprechenden Betrag einbehalten. Da offenbar keine Nachbesserung verlangt wurde, kann B auch keinen Betrag einbehalten. Eine Gegenrechnung ist Unsinn. Der Kunde kann nur Schadensersatz fordern, wenn ein berechtigter Anspruch vorliegt. Das wäre z. B. wenn im Vertrag ein fester Termin vereinbart wäre, der nicht eingehalten wurde. C sollte seine Forderungen nach der zweiten Mahnung via Anwalt umgehend einklagen. |
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| AW: Kunde zahlt Rechnung nicht aber schreibt Gegenrechnung Ja genau ... Auftrag wurde abgeschlossen - Nachbesserung wurde keine verlangt ... Dankeschön! Grüße, Illnino |
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| AW: Kunde zahlt Rechnung nicht aber schreibt Gegenrechnung Grundsätzlich kann man schon Forderungen gegeneinander aufrechnen. Nur handelt es sich offensichtlich um strittige Forderungen, die dann einzeln geprüft werden müßten . Vertragspartner von C ist B. wie oben schon gesagt , müßte B bei den Mängeln schon etwas konkreter werden (Dienstvertrag oder Werkvertrag?) Der Rechnung von B würde ich sicherheitshalber widersprechen. |
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