Dies ist eine Diskussion zu Kunde zahlt Rechnung nicht innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Kunde zahlt Rechnung nicht folgender unglaublich fiktiver Fall steht zur Diskussion: A hat ein angemeldetes Nebengewerbe im Bereich Webseitenerstellung. Im Oktober 2008 kommt eine GbR mit zwei Personen auf A zu und bittet um die Erstellung eines Angebotes für eine Webseite mit dem Hinweis, sie dürfe nicht so viel kosten. Nach Rückfragen erstellt A das Angebot über sagen wir mal 1100 EUR Eine Auftragserteilung über die Erstellung der Webseite erfolgt von einer der beiden Personen per eMail. Nach fünf Entwürfen ist die andere der beiden Inhaber unzufrieden und bittet A um ein neues Angebot für bessere Entwürfe und mehr Kreativität. A erstellt Angebot Nr. 2 mit einem Volumen von ca. 3500 EUR. Nach der Erstellung und Präsentation von weiteren, neuen Entwürfen im November, erfolgt eine Entscheidung via eMail für einen der neuen Entwürfe mit der Bitte, ein paar Dinge zu korrigieren. Im Dezember folgt dann per Mail die Äußerung einer der beiden Inhaber, dass beide mit einer Umsetzung der Webseite für 3000 EUR einverstanden wären. Dem entspricht A nicht und begründet seine Entscheidung via eMail. Im Februar 2009 (in der Zwischenzeit fand kaum Kommunikation statt) erhält A die Information, dass sich beide Inhaber getrennt hätten und die GbR aufgelöst wurde. Eine der beiden Inhaber will nun weitermachen und will aber nun einen anderen Entwurf aus den im November 2008 vorgestellten Entwürfen. Nach ein paar Meetings stehen die Korrekturen und werden im März 2009 umgesetzt. Danach erfragt A von März bis Ende Juni mehrmals die Freigabe zur Umsetzung. Die Kundin vertröstet immer wieder mit "Stress". Im Juli fragt die Kundin dann per eMail nach, wieviel Kosten bis dato aufgelaufen wären und sagt, sie überlege die gesamte Umsetzung in den Januar 2010 zu verschieben. Bis September 2009 stellt A mehrmals per eMail die Kosten zusammen und fragt nach, ob eine Zwischenrechnung gewünscht sei. Aber die Kundin reagiert nicht. Am 04. September schickt A dann eine Rechnung über die bisher angefallenen Std. von ca. 1000 EUR. Daraufhin möchte die Kundin das letzte Angebot zur Kontrolle haben und meint, im Angebot stünde, die Kosten würden für die UMSETZUNG der Webseite anfallen; umgesetzt sei aber bisher nichts. A versucht also seit September immer wieder die Kundin zu erreichen und bietet Hilfe bei dem Verständnis der Rechnung in jeglicher Form an. A hat aber nichts mehr von der Kundin gehört. Bis heute. Er hat auch noch keine offizielle Zahlungserinnerung oder Mahnung per Einschreiben geschickt. Was würde man A wohl empfehlen? |
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| AW: Kunde zahlt Rechnung nicht Im Grundsatz: Wenn der Dienstleister den Auftrag geliefert hat, kann die Rechnung gestellt werden. Ist der Kunde unzufrieden kann er Nachbesserung oder unter Umständen auch Wandlung verlangen. Aber im Auftrag können auch formulierungen stecken, die das ganze ein wenig verändern. Von daher wäre die Formulierung recht wichtig. ZUm einlesen: Gesetzliche Bestimmungen bei einem Werkvertrag: http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG005702377 Und die Schuldverhältnisse: http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG002202377 Besonders § 286 BGB beachten. |
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| AW: Kunde zahlt Rechnung nicht Danke für die Antwort. Um die Geschichte nun mal weiterzuspinnen: im finalen Angebot ständen die technischen und spezifischen Positionen drin, die für die Umsetzung der Webseite nötig sind (z.B. CSS, Kompatibilität, wie viele Seiten in etwa etc.). Außerdem stände in dem Angebot folgendes: -------------- [...] Des weiteren sind im Angebot die präsentierten Entwürfe und eine Optimierungsphase von ca. 5 Korrekturen (Layout-, Bild-, Elementkorrekturen) bis zur Abnahme enthalten, wobei der finale Entwurf ja bereits feststeht. [...] Aus dem von Ihnen gewählten Entwurf und dem damit verbundenen Aufwand ergibt sich ein Projektpreis von EUR 3500,00. Hinzu kommen weitere Kosten für eventuelle Bild- und Nutzungsrechte, die aber gesondert mit Ihnen besprochen werden. [...] -------------- A wäre der Meinung, eine Berechnung der bisher angefallenen Arbeiten (Erstellung mehrerer Entwürfe) sei gerechtfertigt und würde mit ca. einem Drittel des Projektpreises durchaus realistisch sein. Wie würde sich A nun der nicht-antwortenden Kundin gegenüber verhalten? Merci |
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| AW: Kunde zahlt Rechnung nicht Wenn ich das richtig sehe, dann hat A seinen Auftrag erfüllt und somit ein Recht auf die volle vereinbarte Summe. Das gilt auch schon im ersteren Fall. Das verschieben vom Durchführungszeitpunkt hat keinerlei Auswirkung auf dem Vertrag, da derartige Klauseln im Vertrag offenbar nicht zu finden sind. Anderst ausgedrückt: Es kann geklagt werden. - 1.Mahnung schreiben und via Einschreiben verschicken. - 2. Eventuell 2 Mahnung schicken - 3. Zum Anwalt gehen und Klagen. |
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