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Kündigung einer Dienstleistung

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung einer Dienstleistung innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 20:07
btf btf ist offline
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Kündigung einer Dienstleistung

Hallo,

Kunde K (Privatperson) schreibt "hiermit kündige ich alle Leistungen zum nächstmöglichen Termin".

Ist das ausreichend? Oder kann der Anbieter A verlangen, dass der Kunde einzelne Leistungen auflistet?

Hat jemand einen Link auf dem für den Laien verständlich formale Anforderungen für eine wirksame Kündigung beschrieben werden?


Viele Grüße,

btf
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2010, 19:21
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AW: Kündigung einer Dienstleistung

In den Paragraphen 620 - 630 BGB steht alles wichtige drin:
http://www.gesetze-im-internet.de/bg...6BJNG005502377
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2010, 19:10
btf btf ist offline
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AW: Kündigung einer Dienstleistung

Ok, wenn's sonst keine Anforderungen gibt, hab ich's verstanden. THX!
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