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Küchengeräte Dekoration

Dies ist eine Diskussion zu Küchengeräte Dekoration innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 16:24
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Smile Küchengeräte Dekoration

Hallo an die Forengemeinde,

angenommen jemand hätte für Freunde und Bekannte in der Vergangenheit vor allem Küchengeräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher und ähnliches künstlerisch (hauptsächlich mit Lack) verziert und gestaltet. Nun würde er mit dieser Idee gern Gewerbe anmelden und seine Kreationen online vertreiben.

Daraus ergeben sich nun einige Fragen.
Hierfür hat er geplant diverse Küchengeräte in größeren Mengen im Großhandel einzukaufen. Diese werden natürlich von Herstellern mit Marke produziert.

1) Ist es überhaupt erlaubt diese zu verändern und zu verkaufen ohne, dass er Ärger mit dem Hersteller bekommt? Gibt es eine Möglichkeit an Geräte zu kommen mit denen er sein Vorhaben verwirklichen kann?

2) Wie sieht es mit der Garantie aus? Ich gehe davon aus, dass die Herstellergarantie bei äußerlichen Änderungen dieser Art entfallen würde? Lacke, die in dem Beispiel genutzt werden sollen, sind eigentlich resistent und hitzebeständig. Wäre es dennoch bereits ein Garantiefall, wenn beispielsweise nach 1.5 Jahren ein wenig Lack abblättern würde?

3) Würde die CE-Kennzeichnung, GS und oder TÜV-Siegel dadurch erlischen?


Herzlichen Dank im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 23:33
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AW: Küchengeräte Dekoration

Hier kann nur ein Fachanwalt für Markenrecht (oder Urheberrecht ?
weiterhelfen.
Die Beratung kostet nicht die Welt (aber sicherheitshalber vorher
nach den Kosten fragen).
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 00:09
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AW: Küchengeräte Dekoration

Zitat:
Zitat von nasiliye Beitrag anzeigen
1) Ist es überhaupt erlaubt diese zu verändern und zu verkaufen ohne, dass er Ärger mit dem Hersteller bekommt? Gibt es eine Möglichkeit an Geräte zu kommen mit denen er sein Vorhaben verwirklichen kann?
Will er diese Geräte denn als Markengeräte verkaufen? Besser wäre ein Verkauf unter dem Namen des Künstlers ohne den Markennamen des Herstellers.
Zitat:
2) Wie sieht es mit der Garantie aus? Ich gehe davon aus, dass die Herstellergarantie bei äußerlichen Änderungen dieser Art entfallen würde? Lacke, die in dem Beispiel genutzt werden sollen, sind eigentlich resistent und hitzebeständig. Wäre es dennoch bereits ein Garantiefall, wenn beispielsweise nach 1.5 Jahren ein wenig Lack abblättern würde?
Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und es hängt davon ab, inwieweit sich die Garantie erstreckt. Gewährleistung wiederum ist was anderes und gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings besteht die Gewährleistung streng genommen nur gegenüber dem Vertragspartner, nicht gegenüber Dritten. Der Künstler müsste als Unternehmer dann wohl sogar selbst Gewährleistung für nunmehr seine Produkte übernehmen.

Zitat:
3) Würde die CE-Kennzeichnung, GS und oder TÜV-Siegel dadurch erlischen?
Ich denke nicht. Zudem sind diese Siegel meist sowieso nicht mal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Das CE-Zeichen zum Beispiel kann jeder tausendfach einkaufen und auf seine Produkte kleben. Nur heißt das dann "China-Export", sieht aber dem echten CE-Zeichen zum Verwechseln ähnlich.
Glaube nicht, dass der Künstler mit TÜV, GS etc werben darf, weil er ja kein Vertragspartner dieser Organisationen ist, aber das weiß ich nicht genau.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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