Dies ist eine Diskussion zu Kostenvoranschlag innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Kostenvoranschlag man hat jemanden einen Kostenvoranschlag per Post zugesandt. Dort steht entweder Zustimmung oder Ablehnung. Auf eine dann durchgeführte Reparatur gibt man 1 Jahr Garantie. Nun hat ein Kunde den KVA zurückgeschickt, mit dem Vermerk: Er möchte die Reparatur nur durchführen lassen wenn er 10 Jahre Garantie bekommt. Sonst nicht es wurde aber nicht gelesen undes wurde die Reparatur durchgeführt. Der Kunde hat auch bezahlt, möchte aber nun sein 10 Jahres Gantieschein haben. Wie muss man jetzt handeln? Geändert von womokiter (29.04.2010 um 20:46 Uhr). |
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| AW: Kostenvoranschlag Beitrag fiktionalisieren und dann Antworten erwarten. Fragen mit ICH-Bezug sind nach den Forenregeln unzulässig.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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