Dies ist eine Diskussion zu Korrektes Vorgehen bei Verkauf von Dienstleistung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Korrektes Vorgehen bei Verkauf von Dienstleistung angenommen Person A vertreibt Grafikdienstleistungen über das Internet. Kunden können diese Dienstleistungen über den Onlineshop von Person A bestellen und auf Rechnung bezahlen. Die Erstellung der Dienstleistung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kunden, bis diese dem Kundewunsch entspricht. Sollte die Rechnungsstellung durch Person A nach Fertigstellung der Dienstleistung und vor dem Versand erfolgen? In diesem Fall würde die "Ware" erst versendet werden, wenn die Rechnung bezahlt ist. Oder sollte die Rechnungsstellung erst nach dem Versand erfolgen? Welches Vorgehen ist für Person A sinnvoller? (auch in Hinsicht auf mögliche Mahnverfahren, sollten Kunden nicht bezahlen) Vielen Dank im Voraus für die Hilfe! |
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| AW: Korrektes Vorgehen bei Verkauf von Dienstleistung hehe, schon mal was von der heutigen zahlungsmoral gehört? |
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| AW: Korrektes Vorgehen bei Verkauf von Dienstleistung Hallo, in Bezug auf die Zahlungsmoral ist es sicherlich besser, den Kunden zuerst bezahlen zu lassen und dann die vollständige Dienstleistung zu liefern. Ist dies denn auch in Bezug auf ein mögliches Mahnverfahren/Gerichtsverfahren bei Nicht-Bezahlung sinnvoll? |
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| AW: Korrektes Vorgehen bei Verkauf von Dienstleistung Versteh jetzt nicht ganz die Frage mit dem Mahnverfahren.. Das ganze hängt auch von der Geschäftspolitik ab: Wenn man zuerst liefert; und der Kunde kann sich danach erstmal entscheiden, ob er zahlt oder nicht zahlt, hat man eventuell mehr Kunden, aber wahrscheinlich auch mehr Ausfälle. Das hängt sicherlich auch von der Bonität der kunden ab, wo man vorher auch eine auskunft einholen kann. Also, ich persönlich würde mich da nicht drauf einlassen; zumindestens nicht die ganze Leistung auf Kredit zu gewähren. |
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| AW: Korrektes Vorgehen bei Verkauf von Dienstleistung Eigentlich... ... entsteht der Anspruch auf die Bezahlung einer Leistung erst dann, wenn die Leistung erbracht worden ist. Will sagen: erst wird geleistet, dann wird die Leistung vom Schuldner bezahlt. Praktisch kommt es auf die Stellung am Markt und auf die Kunden an. Unternehmenskunden, Behörden usw. nehmen oft keine Leistungen in Anspruch, auf die sie Vorkasse leisten müssen. (Schon aus praktischen Gründen.) Bei Verbrauchern kann man's sich am Markt unter Umständen erlauben. Zitat:
Eigentlich sollte der Kunde von einem Unternehmen, das nur gegen Vorkasse liefert/leistet, seinerseits eine Bankbürgschaft für seine Vorauszahlung verlangen - das Unternehmen hat das Risiko des Zahlungsausfalls, der Kunde das Risiko, daß das Unternehmen in Konkurs geht und die bereits bezahlte Leistung/Lieferung nicht mehr erbringt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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