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Kopfhörer als Hygneartikel ?

Dies ist eine Diskussion zu Kopfhörer als Hygneartikel ? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 25.08.2010, 17:38
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Kopfhörer als Hygneartikel ?

Gibt es diese Forumlierung. Ich hab gehört dass Versandhöndler gerne die Formulierung benutzen um Geld einzubehalten wenn die Ware zurückgesand wird. z.b wird gerne geschrieben:


"da es sich bei einem Kopfhörer ja um einen Hygienearikel handelt, sollte dieser ungeöffnet und ausreichend Frankiert an uns zurückgesendet werden.

Alternativ können Sie für den Rückversand eine Freewaypaketmarke anfordern. Solle der Kopfhörer bereits geöffnet werden, müssen wir Ihnen eine Verschlechterung der Ware in rechnungstellen.

Diese hängt natürlich davon ab, wie der Kopfhörer und die Verpackung aussehen.

Die Ware sollte so aussehen, das man das Kopfhörerpaket dem nächsten Kunden in die Hand drücken kann und er ohne wenn und aber glaubt, dass es Neuware ist.

Wenn die Ware so aussieht ist das kein Problem, ansonsten müssen Sie mit Abzügen rechnen."

in welchen Rahmen dürften sich denn die Abzüge bewegen, wenn man z.b bei Aufmachen in die Verpackung schneiden musste, weil es sonst nicht möglich gewesen wäre diese aufzumachen. Und ansonten wirklich nur normaler Gebrauch vorläge, der nicht mal sichtbar ist.
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Alt 25.08.2010, 17:57
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AW: Kopfhörer als Hygneartikel ?

Geht es um einen Mangel oder eine Rückgabe?
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 26.08.2010, 16:34
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AW: Kopfhörer als Hygneartikel ?

Rückgabe
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Alt 02.09.2010, 18:34
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AW: Kopfhörer als Hygneartikel ?

Zitat:
Zitat von Benrath Beitrag anzeigen
"da es sich bei einem Kopfhörer ja um einen Hygienearikel handelt, sollte dieser ungeöffnet und ausreichend Frankiert an uns zurückgesendet werden.
Ein Kopfhörer ist kein "Hygieneartikel"...
Zitat:
Solle der Kopfhörer bereits geöffnet werden, müssen wir Ihnen eine Verschlechterung der Ware in rechnungstellen.
Unzulässig, selbstverständlich darf man die Ware auspacken.

Zitat:
Die Ware sollte so aussehen, das man das Kopfhörerpaket dem nächsten Kunden in die Hand drücken kann und er ohne wenn und aber glaubt, dass es Neuware ist.

Wenn die Ware so aussieht ist das kein Problem, ansonsten müssen Sie mit Abzügen rechnen."
Das ist allein das Problem des Händlers, das kann er nicht auf den Käufer abwälzen.

Eine Beschädigung der Verpackung durch das Öffnen derselben ist nie eine Beschädigung oder Abnutzung der Ware. Die wird dadurch nämlich überhaupt nicht betroffen. Sondern eben nur die Verpackung.

Zitat:
in welchen Rahmen dürften sich denn die Abzüge bewegen, wenn man z.b bei Aufmachen in die Verpackung schneiden musste, weil es sonst nicht möglich gewesen wäre diese aufzumachen. Und ansonten wirklich nur normaler Gebrauch vorläge, der nicht mal sichtbar ist.
Im Rahmen von Null bis exakt Null.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 06.09.2010, 12:36
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AW: Kopfhörer als Hygneartikel ?

Danke für die Antwort.

Nun könnte es sein, dass mir der händler trotzdem einfach 30€ weniger zurückerstattet, was tue ich dann? Anzeige?

würde erst mal eine Email geschrieben haben um mich zu beschweren.

Leider hätte ich doch ein kleines Teil verloren, eine Kabelbox, die ich würde mal schätzen 5-10€ wert sein könnte.

Inwiefern könnte man denn da eher drohen.
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Alt 06.09.2010, 18:40
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AW: Kopfhörer als Hygneartikel ?

Zitat:
Zitat von Benrath Beitrag anzeigen
Nun könnte es sein, dass mir der händler trotzdem einfach 30€ weniger zurückerstattet, was tue ich dann? Anzeige?
Eine "Rechtsberatung im Einzelfall" ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Wenn sich ein Händler und ein Kunde um die Rückgabe einer mittels "Fernabsatz" gekauften Ware streiten und nicht einig werden, wird es letztlich auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen. Auch da ist dann ein Rechtsanwalt das Mittel der Wahl.

Ansprechpartner kann außerdem jede Vebraucherzentrale sein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 07.09.2010, 11:50
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AW: Kopfhörer als Hygneartikel ?

Ich würde mich gerne gütlich einigen ohne wirklichen Rechtsstreit, aber da er mich nun ignoriert im wissen, dass mich wahrscheinlich wegen 30€ nicht gross bewegen werde..

Finde den Abzug von 30€ einfach lächerlich, weil er die ware jetzt angeblich nicht mehr verkaufen kann. wenn er mir 10€ für die Kabelbox abgezogen hätte, wäre ich ja einverstanden gewesen.
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