Dies ist eine Diskussion zu Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen mich würde interessieren, ob folgende Szenarien, welche man bei E-Bay beobachten kann, legal sind (ich hoffe, dass einigermaßen das richtige Teilforum getroffen habe): - Eine Privatperson kauft sich hin und wieder bis zu 10 Konzertkarten mit dem Zweck, sie per E-Bayaktion gewinnbringend zu veräußern. In den AGBs der Online-VVK-Stelle steht nicht, dass dies verboten ist. - Eine Privatperson meldet ein Gewerbe an und kauft bei obiger VVK-Stelle recht große Mengen an Konzertkarten, um obigen Plan durchzuführen. Danke schonmal für die Antworten. Geändert von sharahzad (22.09.2005 um 01:46 Uhr). |
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| AW: Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen Hallo, ich denke mal die beiden Punkte unterscheiden sich nicht wirklich. Wenn jemand eine Ware extra kauft um sie wieder zu verkaufen, dann kann man ihn wohl als Händler betrachten, ob mit oder ohne Gewerbeschein. Und wenn das Finanzamt davon Wind bekommt, tun sie genau das und sie verlangen dann auch die Steuern aus den Gewinnen. Einziger Unterschied Nr. 1 wird evt. nicht "erwischt". Wie nun die Rechtslage aussieht, wenn ein Händler Karten verkaufen will weiß ich nicht. Aber ich gehe mal davon aus, dass ein Veranstalter (meist) den Vertrieb über spezielle Vorverkaufsstellen und zum Festpreis (Gewinn ist da für die Händler schon eingerechnet) laufen lassen will und der Veranstalter hat sicher auch das Verbreitungsrecht, was bedeutet, dass ein Händler der die Karten ohne seine Genehmigung verkauft, auch rechtswidrig handelt. Einen Unterschied würde es wohl nur machen, wenn eine Privatperson Karten kauft um mit einer Gruppe das Konzert zu besuchen und dann alle wieder verkaufen will, weil ein einzelner der Gruppe abspringt. Dieser Verkauf zielt aber dann (im Regelfall) nicht auf einen Gewinn ab, sondern der Verkäufer möchte "nur" 0 auf 0 herauskommen. Hier dürfte kein rechtswidriger Verkauf vorliegen. Alle Angaben aber ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen Danke für die Antwort. Ich hab aber noch ein paar Fragen dazu, da ich irgendwie nicht ganz glauben kann, dass das alles illegal sein soll, was da jedes mal bei E-Bay abläuft, wenn ein größeres Konzert ansteht. - Ein Wiederverkaufsverbot muss doch sicher in den AGBs stehen, oder muss man eigene Recherchen machen, ob der Veranstalter in diesem Fall exklusives Verteilungsrecht hat? - Wie ist das eignetlich mit Gewerbe und Steuern? Ist das erst ab einem bestimmten Umsatz relevant? (deshalb auch die beiden Szenarien) - Wie sieht es aus, wenn man die Karten nur deshalb verkauft, weil man aus bestimmten Gründen das Konzert nicht besuchen kann, aber trotzdem Gewinn damit macht? Gruß, sharahzad |
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| AW: Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen Ein Weiterverkaufsverbot kann weder der Veranstalter aussprechen, noch kann dies die Vorverkaufsstelle. Darum findet sich das auch nicht in deren AGBs. Wenn die Karten legal erworben wurden, dann kann man die ohne Probleme auch mit Gewinnabsichten weiter verkaufen, selbst in größeren Mengen. Der Veranstalter kann es seinen Vorverkaufsstellen jedoch untersagen, mehr als eine bestimmte Anzahl an Karten pro Kunde abzugeben. Das ist dann aber eine vertragsrechtliche Angelegenheit zwischen Veranstalter und Vorverkaufsstelle, die den nächsten Käufer dann nicht mehr betrifft. Der Veranstalter gestaltet den Vertrieb immer exklusiv, indem er halt nur die Vorverkaufsstellen beliefert, die er beliefern möchte. Aber auch dies hat keine Wirkung auf den, der seine Karten bei einer dieser Vorverkaufsstellen kauft. Der kann damit machen, was er will. Der Weiterverkauf kann ihm nicht untersagt werden. Es gibt keine bestimmte Umsatzgrenze, ab der eine derartige Tätigkeit als Gewerbe zu betrachten ist. Ist sie auf Dauer und zur Gewinnerzielung angelegt, dann ist es ein Gewerbe. Kauft einer heute 2 Rolling Stones Karten und morgen 2 für Madonna, um diese dann anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen, ist dies streng genommen bereits eine gewerbliche Tätigkeit (auf Dauer angelegt und mit G. Kauft er aber 100 Karten, um sie seinen Vereinsbrüdern im Schützenverein zu schenken und muss sie dann verkaufen, weil die Schützen nicht auf die Stones stehen, dann ist das eine einmalige Sache, die nichts mit einem Gewerbe zu tun hat. Selbst dann nicht, wenn er dabei nen Riesenschnitt macht. Den Gewinn muss er aber in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wie das streng genommen auch der tun müsste, der seine 2 Madonna Karten mit Gewinn verkauft, weil ihn inzwischen seine Freundin verlassen hat und er da nicht allein hin möchte. Gruss CAM |
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| AW: Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen Ok, jetzt bin ich verwirrt. Trotzdem danke für die Beantwortung. Wer von euch beiden ist sich "sicherer"? zu CAM: Es stimmt nicht ganz, was ich oben geschrieben hatte. Es steht nämlich sehr wohl in manchen AGBs. Ist der Vertragsteil dann nichtig, wenn sie das eigentlich nicht dürfen, oder was passiert, wenn man dagegen verstößt? Gruß, sharahzad |
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| AW: Konzertkarten gewinnbringen wiederverkaufen Hallo, Ich muss zugeben, dass ich nicht wirklich "bewandert" bin und das "Schlagwort" Verteilungsrecht aus einem anderen Bereich habe. Wenn ich das richtig verstehe ist es also wie bei OEM-Software, die der Herstelle ja auch "sponsert" und billiger verkauft, um sie mit Hardware zusammen abzugeben, und diese Verträge macht er nur mit den Händlern. Kauft jetzt ein Händler zu diesen Konditionen zum Weiterverkauf bei diesem Vertragshändler und er muss nicht gleichzeitig auch einen solchen Vertrag abschließen (gegen den er dann verstoßen würde) dann kann er die OEM-Software auch ohne diese Hardware-Bindung verkaufen. Danke @Cam, wieder was gelernt. Was die AGBs der Veranstalter angeht, kann ich aber nichts zu sagen. Ich meine aber mal zu den Fussball-WM Karten gehört zu haben, dass diese sogar personalisiert werden, sprich eine Karte wird speziell für eine Person ausgestellt und selbst diese dürfen weiter verkauft werden (in dem Fall dachte ich aber nur privat, weil man aus welchen Gründen auch immer, nicht hingehen kann) Zur Frage: Zitat:
Z.B. ob man die Vorsteuer (gezahlte MwSt.) absetzen kann oder nicht und ob man die MwSt. auf seinen Rechnungen getrennt ausweisen darf. Beim Einstieg ins Gewerbe empfiehlt sich immer ein sog. Gründungsseminar zu besuchen, wo einem solche Dinge erzählt werden. Zitat:
Denn sonst müsste der Verkäufer ja auch den Verlust absetzen können, was ein Händler kann, aber doch eine Privatperson nicht ... oder liege ich schon wieder falsch? Gruß Huutsch |
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