Dies ist eine Diskussion zu Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? Folgendes Problem hat sich ergeben: Zu Weihnachten hat jemand seiner Schwester Karten für ein Justin Bieber Konzert geschenkt. Da sie mitten in der Pubertät steckt und festgestellt hat, dass sie mit 14 Jahren doch zu cool dafür ist, hat sie gesagt, dass es ihr doch nicht so viel Freude bereiten würde hin zu gehen, und es wurde beschlossen die Karten zu verkaufen. Samstag wurden die Karten in eBay reingestellt und schließlich für 126€ verkauft(bei einem Kartenwert von 95,90€). Die Frau hat sich sehr gefreut für das ausverkaufte Konzert Karten zu ergattern, die bei eBay teilweise auch für über 300€ weggingen...Der Verkäufer hat das Geld erhalten, die Ware abgeschickt (alles vorgestern) und gester erhält er von der Käuferin diese Nachricht: "Was sie gemacht haben war eine Straftat. Schwarzmarkhandel nennt man sowas. Habe mit einem Mitarbeiter der Arena gesprochen und die meinten Sie müssten mir die Kosten für die Mehrbelastung erstatten. Ansonsten bin ich leider gezwunken Strafanzeige zu erstatten. Die Karten haben einen Wert von 95,10!!! Ich habe 126 Euro dafür gezahlt. Bitte erstatten sie mir den Differnzbetrag abzgl. Kosten für den Transport, Ebaykosten können sie auch noch gerne abziehen an: Name, Nachname Kreditinstitut Kto XXXXXX Blz.XXXXXX Ich erwarte die Zahlung bis morgen. Sollte ich bis morgen Abend keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich am Freitag Strafanzeige gegen sie stellen. Die Aussage von der Arena ist wie folgt: König-Pilsener-ARENA Liebe Fans, wir möchten Euch darauf hinweisen, dass der Wiederverkauf von Konzertkarten zu einem höheren Kartenpreis als auf der Karte ausgewiesen ist, rechtlich nicht in Ordnung ist. Mfg. X.Y." Und nun? Hat sie Recht? Man geht davon aus, dass es bei eBay kein Problem ist.. schließlich war der Wert der Karten kein Geheimnis und die Frau hat angeboten so viel zu zahlen. Ich hoffe es kann weitergeholfen werden. Danke im Voraus! espanhola1505 |
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| AW: Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? Zitat:
kann ja jeder behaupten, das was rechtlich nicht in Ordnung ist. Welche Rechtsgrundlage? M.E. gibt es da keine Rechtsgrundlage. Die Konzertanbieter versuchen nur von vorne herein den organisierten schwarzhandel abzuschrecken. Wenn jemand einamlig bei ebay eine Karte zu einem etwas höheren vereinbarten preis verkauft, ist das m.E. okay. Es handelt sich ja nicht um einen Schwarzmarkt, sondern es ist ein geregelter Zweitmarkt; der preis auf dem Zweitmarkt ergibt sich durch angebot und nachfrage. Wenn es nur einmalig ist und der Gewinn sehr niedrig, stellt sich m.E. auch nicht die Frage, ob das ganze versteuert werden muss, oder als gewerbe angemeldet werden muss. Ich bin da allerdings nicht allwissend; es kommt mir allerdings schon seltsam vor, das die Rechstgrundlage nicht genannt wird. |
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| AW: Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? Der Frage schließe ich mich an. ![]() Die Nachricht der Käuferin würde ich schlicht Erpressung nennen und möglicherweise (dann aber ohne vorherige Androhung) selbst anzeigen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? "Schwarzmarkthandel" oder "Schwarzhandel" ist rechtlich im ordnungsrechtlichen Sinne zu verstehen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach der GewO, bei beharrlichen Verstößen eine Straftat nach der GewO dar. Hat der Verkäufer allerdings (theoretisch) eine Reisegewerbe angemeldet, so kann auch nicht gegen die GewO verstoßen werden und der Weiterverkauf ist diesbezüglich legal. Dies setzt allerdings eine Fortsetzungsabsicht voraus. Und die scheint vorliegend nicht gegeben. So kann man einmalig vorhandene Karten auch zu einem deutlich überhöhten Preis weiterverkaufen. Dass sich Konzertveranstalter es sich zivilrechtlich vorbehalten, den Weiterverkauf von größeren Kartenkontingenten einzuschränken, ist eine andere Fallkonstellation.
__________________ www.sicherheitsrecht-bayern.de |
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| AW: Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? Solange es sich nur um eine Karte handelt, kann man nicht von gewerbsmäßigen Handel ausgehen. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn ein gewerbsmäßigen Handeln nicht nachgewiesen werden kann( Wie in Ihrem Fall). Wer plötzlich erkrankt und deshalb seine eintrittskarten verkaufen will, der handelt nicht gewerbsmäßig und verhält sich daher auch nicht ordnungswiedrig, wenn er versucht, sein Ticket zu Verkaufen ------- Unproblematisch ist es auch, wenn Eintrittskarten nicht im Reisegewerbe, d.h. nicht vor dem Stadion stehend aus der Manteltasche heraus verkauft werden, sondern beispielsweise von zu Hause aus. Ebay Auktionen sind keine Reisegewerbtätigkeit. Man benötigt für sie also keine behördlichen Genehmigung in Form einer Reisegewerbkarte. Von Gesetzen wegen ist der Verkauf von Eintrittskarten demnach in den meisten Fällen nicht Verboten. Aus diesem Grunde verbieten sport veranstaler, oder Konzertveranstaler die "weitergabe" der Karten, ganzeinfach im Kleingedruckten(AGB) solche verbote sind jedoch Unwirksam, weil sie dem Kartenkäufer gem. §307 Abs1 BGB unangemessen benachteiligen. Dies muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine einmal erworbene und bezahlte Karte wieder zu verkaufen. Schließlich könnte er hierfür ja Gründe haben- zum bsb. Krankheiten,oder Verhinderung. Es gab mal ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vor der WM 2006 im Deutschland, die den DFB verurteilte, weil dieser zur Umschreibung von Eintrittskarten auf einen Kläger der die Tickets zum Achtfachen des regulären Preises bei Ebay erstand. Etwas anders hätte gegolten wenn es sich bei dem Ebay käufer etwa um einen polizeibekannten Hooligan gehandelt hätte. Auch die Weitergabe von Ticktes zu Werbezwecken kann der DFB verbieten, um die offizielen WM-Sponsoren zu schüten. puuuh das war mal ein mega text xD §307 Abs1 BGB §55 Abs. 1,2 GewO+ §56 Abs. 1 Nr. 1h GewO AG Frankfurt a.M. Urteil vom 20.4.2006 (Az. 31C 3120/05- 17) Es ist also totaler Quatsch was erzählt wurde!
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Konzertkarten bei eBay verkauft. Jetzt droht angeblich Strafanzeige? Die Schwester war ohnehin nicht an die AGBs des Verkäufers gebunden, da sie die Konzertkarten in Gestalt eines Umgehungsgeschäfts erworben hatte. Da keine Absicht des Wiederverkaufs bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs vorlag, kann hier auch nicht von einem gewerbsmäßigen Handel ausgegangen werden. Der Hinweis auf § 253 StGB ist hier sicherlich nicht verkehrt, auch wenn bisjetzt nur ein strafbarer Versuch vorliegt, da der geforderte Betrag ja offensichtlich nicht überwiesen wurde. |
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