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Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB?

Dies ist eine Diskussion zu Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2006, 14:05
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Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB?

Hallo, kann mir jemand bei einer hausaufgabe helfen??

Ist ein Kommissionär ein kaufmann ? Er verkauft / kauft ja im eigene Namen, auf fremde Rechnung für einen Dritten. Muss ein kaufmann nicht beides machen: sowohl einkaufen als auch verkaufen und nicht entweder oder ?? und er braucht doch wahrscheinlich auch nicht unbedingt einen in kaufännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb???

(Vielleicht ist die Frage auch ziemlich dämlich *g*, aber ich fange gerade erst an mit dem HGB-Unterricht)

cu
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Alt 08.02.2006, 15:38
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AW: Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB?

Der Kommissionär betreibt ein Handelsgewerbe. Er ist Kaufmann im Sinne des HGB.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2006, 16:20
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AW: Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB?

ok, danke dir
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2006, 07:01
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AW: Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB?

kann man das mit § 383 (2) begründen ???
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2006, 16:13
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AW: Kommissionär ein Kaufmann in Sinne des HGB?

"Begründen" kann man es damit nicht - nur Rückschlüsse ziehen, wenn man nicht verstanden hat, dass sich das HGB nur mit dem Recht der Kaufleute - "es sei denn dass..." - beschäftigt. In den §§ 383 ff wird doch der Kommissionär klar beschrieben - warum sollte das HGB auf ihn eingehen, wenn er kein Kaufmann wäre? Einschränkung wie immer: "Es sei denn dass..." Ich nehme an, es ist klar, dass damit die Kleingewerbetreibenden gemeint sind.
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