Dies ist eine Diskussion zu KFZ: Hohe Reparaturkosten, Defekt nicht behoben - was tun? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| KFZ: Hohe Reparaturkosten, Defekt nicht behoben - was tun? angenommen Käufer K erwirbt über einen Verkäufer V (Autohaus) einen Neuwagen (Mittelklasse). 8 Jahre später und bei 95000km Laufleistung erscheint permanent der Warnhinweise "Öldruck". K gibt das KFZ zur Reparatur zu V. mit dem Auftrag, er solle den Defekt beheben. Zwei Wochen später teilt V mit, er habe das Teil XY ausgetauscht, insgesamt koste es 2500€ - aber das Problem besteht immer noch. K stellt V zur Rede: V behauptet aber nun, K hätte ihm telefonisch mitgeteilt, explizit Teil XY auszutauschen und die Frau von V wäre Zeuge. Er schlägt außerdem als weitere Maßnahme vor, gleich den ganzen Motor auszutauschen (Kosten 8000€) - und K solle auf jeden Fall die bereits entstandenen Kosten zahlen, andernfalls bekäme er sein Auto nicht. Was sagt das Recht hierzu? Welche Anlaufstationen gibt es für K? Wie schnell sollten welche Maßnahmen ergriffen werden? Welche Aussichten hat K? |
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| AW: KFZ: Hohe Reparaturkosten, Defekt nicht behoben - was tun? Hallo, es kommt darauf an, was beauftragt und vereinbart war. Normalerweise ist eine Reparatur eine Dienstleistung und bei einer Dienstleistung gibt es keine Erfolgsgarantie. Dass allerdings so erhebliche Kosten anfallen und dann noch kein Land in Sicht ist, ist schon ein Hinweis auf eine nicht perfekt gelaufene Dienstleistung. Für Autowerkstätten gibt es Treuhänder/Schlichter von der Innung. Das dürfte erst mal der schnellste und unkomplizierteste Weg zu einer Klärung sein. Einfach mal bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen. Mit Anwalt und Gericht würde ich hier nicht anfangen, so ein Rechtsstreit kann Jahre dauern und zwecks Beweissicherung darf dann am Auto erst mal gar nichts gemacht werden. Der Streit dürfte mit Gutachten und Co dann weit mehr ausmachen als die 2.500€. Viele Grüße Lumpi |
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