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keine Eintragung Prokura-Erteilung und Prokura-Entzug

Dies ist eine Diskussion zu keine Eintragung Prokura-Erteilung und Prokura-Entzug innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 21:18
Boardneuling
 
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keine Eintragung Prokura-Erteilung und Prokura-Entzug

Hallo !

Ich hab mal eine Frage : Wie geht mit der Tatsache um, wenn Die Prokura-Erteilung nicht eingetragen wurde und der Entzug der Prokura ebenfalls nicht.

Wenn der Prokurist P (Prokura erteilt durch G) nun trotz entzogener Prokura (ohne Eintragung)
einen Kaufvertrag abschließt, z.B. mit V, hat der V dann einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen G?

Denn P könnte sich ja auf das Fehlen der Eintragung gegenüber Dritten nicht berufen. Wenn aber schon gar keine Eintragung der Fall war, wie ist es dann?

Und nun noch eine andere Frage zur Mängelrüge bei folgendem Fall:

K kauft 50 DVDs für jeweils 10 Euro bei der Viktor GmbH, die durch ihren Geschäftsführer G vertreten wird. Als die Viktor GmbH nach einer Woche Zahlung verlangt, wendet K ein, dass sich keine der DVDs abspielen lasse. G sit davon nicht überrascht: Er hatte bereits vor der Lieferung an H von Problemen mit den DVDs bei anderen Abnehmern gehört, aber darauf vertraut, dass bei der Lieferung an H keine Mängel vorliegen.

Kann die Viktor GmbH von H Bezahung der DVDs verlangen?

Ich denke, einerseits hat laut Sachverhalt der G den Mangel verschwiegn, da er davon wusste. Andererseits hat K aber den Mangel nicht unverzüglich festgestellt und gerügt. Wie ist das zu handhaben?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus...


LG
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 21:41
V.I.P.
 
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AW: keine Eintragung Prokura-Erteilung und Prokura-Entzug

1) Komm auf den Kenntnisstand von V an.
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