Dies ist eine Diskussion zu Kaufmannsfrage innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Kaufmannsfrage Wird B damit schon Kaufmann? Sprich: betreibt er bereits ein Handelsgewerbe, nur weil er Listen mit Ein- und Verkaufspreis führt und Anzeigen schaltet --> würde das bereits als "in kaufmännischerweise eingerichteter Geschäftsbetrieb" gelten? Mir erschließt sich nicht so ganz, ab welchem Umfang (bzw. bei welcher Art) das bereits der Fall ist.. Vielen Dank schon einmal |
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| AW: Kaufmannsfrage Warum fragst du das? Um welchen Themenbereich geht es? Steuern? Eintrag ins HGB? Oder ....? |
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| AW: Kaufmannsfrage Ich frage mich, ob ich, sofern ich als Kaufmann gelte, nicht einige Dinge veranlassen müsste. Ich dachte zum Beispiel daran, dass B dann beim Finanzamt ein Gewerbe anmelden (?) und die Gewinne als Einkünfte versteuern muss. Oder müsste das sogar in jedem Fall geschehen? |
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| AW: Kaufmannsfrage Es ist ein Gewerbe, das gewerberechtlich und steuerrechtlich angemeldet werden muss. Der Begriff des Handelsgewerbes ist privatrechtlicher Natur: Es gelten zusätzlich zum BGB die Bestimmungen des HGB. Handelsgewerbe hat übrigens nichts mit handeln zu tun (dieser Begriffe stammt noch aus dem alten Handelsrecht der Kaufleute); sondern Handelsgewerbe ist jedes gewrebe, das einen in kaufm. Weise eingerichteten Geshäftsbetrieb benötigt, oder durch Eintragung wird es auch zum handelsgewerbe Handelsgewerbe = Kaufmann im Sinn des HGB |
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| AW: Kaufmannsfrage Vielleicht überfliegst du mal: www.kleingewerbe.com Wenn der Rahmen (Kleingewerbe) passt, ist der "amtliche" Teil gar nicht so wild ( Im Prinzip reicht der Gang zum Ordungs und Gewerbeamt ... die anderen Gebühren/Beitrags- und Steuereintreiber kommen dann automatisch ) Tatsächlich kommt die Keule für die Frischlinge oft aus ganz anderen Ecken geflogen !( Stichwort Abmahnungen durch Verbrauchervereine und Mitbewerber. Vorschriften und Gesetze von denen mann nichts wusste gibt es zuhauf ! ) |
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| AW: Kaufmannsfrage Nein. Durch den von dir beschriebenen Umfang, würde die Person, die im HGB legaldefinierte Kaufmannseigenschaft nicht erfüllen; es sei denn, du lässt dich freiwillig ins Handelsregister eintragen. Wie bereits erwähnt, darf die Kaufmannseigenschaft aber nicht mit der Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit verwechselt werden. |
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| AW: Kaufmannsfrage Das ist aber sehr schlecht diese Seite; es gibt rechtlich kein Kleingwerbe; sondern nur ein Gewerbe. Interessanterweise wird der Begriff "KLeingewerbe" aber schon mal im privatrechtlichen Sinne für ein nicht-kaufmännisches Gewerbe benutzt; und zwar auch von den Experten. Und seit wann sind Freiberufler keine Unternehmer? Steuerlich gibt es noch die Kleinunternehmerregelung; die bezieht sich auf das Umsatzsteuerecht. Und ob man als Kleinunternehmer auf die UsT befreiung optiert, hängt sicherlich auch von anderen Dingen ab. Und die Einnahme Überschuss Regelung hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun; weil die gehört zur Einkommensteuer. |
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| AW: Kaufmannsfrage Die Frage ob Privatverkauf oder Gewerbe (Handel) wurde schon den Gerichten gestellt. Wenn ich mich recht entsinne, dann wurden 3 Verkäufe pro Monat als Privat eingestuft. Wobei es dann natürlich wiederum im Einzelfall davon abhängt, was genau verkauft wurde. Zitat:
Im Steuerrecht gibt es sehr wohl Kleingewerbe. Das ist für eine vereinfachte Umsatzsteuerregelung wichtig. Bei einem Umsatz bis zu 17.500 € (wenn sich nichts verändert hat), muss man keine Umsatzsteuer abführen, kann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Zum Anmelden nur auf das Gewerbeamt im Rathaus der Gemeinde gehen und anmelden. Alles weitere machen die dann. Weiterhin sollte man auch gleich zu einem Steuerberater gehen. Der soll dann das mit dem Kleingewerbe klarmachen. |
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| AW: Kaufmannsfrage Weder im Steuerrecht, noch im Gewerberecht, auch nicht im Privatrecht gibt es irgendwo den Begriff des "KLeingewerbe". |
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| AW: Kaufmannsfrage |
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| geschäftsbetrieb, handelsgewerbe, kaufmann |
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