Dies ist eine Diskussion zu Kaufmannseigenschaft beurteilen innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Kaufmannseigenschaft beurteilen Vielleicht kann mir ja einer auf die Sprünge helfen ?? Bei manchen Beispielen weiß ich gar nicht was unser Lehrer da eigentlich hören will: 1. A hat eine gutgehende autovermietung. Er benötigt schon lange eine richtige Buchführung, unterlässt aber deren Einrichtung aus Sparsamkeitsgründen. - also kann man da jetzt argumentieren, dass er anscheinend noch! keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (zudem auch eine Buchführung gehört) benötigt und deshalb ein Kannkaufmann ist. - oder ist er jetzt eigentlich Istkaufmann und müsste sich eintragen lassen, weil er ja eine Buchführung benötigt oder was?? 2. Die damenschneidering A arbeitet mit einer Gehilfin und einem Lehrling. Sie verkauft Kundinnen die zu verarbeitenden Stoffe, fertigt die Kleider aber auch aus dem Material, das ihr die Kundinnen bringen. - ist das nicht eigentlich ein handwerk?? - bzw. wenn nicht: Ist oder Kann-kaufmann?? 3. Die Damenschneidering B fertigt mit gleicher Besetzung nur aus dem von den Kundinnen mitgebrachten Material. ???? 4. der Inhaber eines großen, gut besuchten Kinos ist an einem handelseintrag nicht interessiert. - aber wenn es ein großes Kino ist, hat er vermutlich mehr als 5 Mitarbeiter, benötigt Buchführung, getrennte Kontenführung, usw. - wäre also quasi Istkaufmann und muss! sich eintragen lassen ??? 5. Der Dienstmann am Hbf, der Koffer für Reisende zum Taxi oder Zug befördert, arbeitet selbst nicht mehr, sondern hat 10 leute angestellt, deren tätikeit er beaufsichtigt. - handelt mit Dienstleistungen, hat mehr als 10 angestellte => Istkaufmann ?? Ich hoffe ihr denkt nicht ich bin nur zu faul (ein bisschen Gedanken habe ich mir ja auch schon gemacht ), wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, dem das Thema schon etwas vertraut ist.cu OjTte42 |
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| AW: Kaufmannseigenschaft beurteilen Es kommt nicht darauf an wer wie viele Arbeitnehmer beschäftigt oder was genau er für einen Umsatz hat etc. Das sind alles nur Indizien. Entscheidend ist immer die Frage, ob das Unternehmen eines in kaufmännischer Weise geführten Handelsgewerbes bedarf. Zu 1 Er bedarf einer Buchführung. Ob er diese wirklich einführt ist egal (siehe Definition). = Kaufmann Zu 2 Sie betreibt ein Gewerbe, wenn auch ohne großen Absatz und mit wenig Beschäftigten = Kannkaufmann Zu 3 würde ich wie oben sehen. Zu 4 ganz klar: Istkaufmann Zu 5 kommt darauf an. Ich würde aber auf Kannkaufmann tippen.
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| AW: Kaufmannseigenschaft beurteilen 1-4 stimme ich zu, aber bei Nr. 5 dürfte schon eine gewisse kaufmännische Organisation z. B. hinsichtlich Einsatzplanung, Urlaub, Personalabrechnung vorliegen, so dass hier eher ein Ist-Kaufmann vorliegen dürfte. |
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| AW: Kaufmannseigenschaft beurteilen Deshalb meite ich ja, dass es auf den Einzelfall ankommt. Ich kenne ehrlich gesagt nicht diese Leute, die Koffer tragen. Aber wahrscheinlich wird der Umsatz sehr gering ausfallen. Wie die Leute "angestellt" sind ist auch noch eine Frage. Über die Organisationsstruktur wissen wir auch nichts. Wenn die Angestellten aber wirklich fest angestellt sind (mit Urlaubsplanung etc.) könnte man wirklich von einem Ist-Kaufmann ausgehen.
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| Ja, deshalb hab ich auch etwas spekuliert. Könnte eben auch ein Kannkaufmann sein. In einer Sache dürften wir uns aber völlig einig sein: Diese Hausaufgabe ist so richtig realitätsnah! Oder? |
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| AW: Kaufmannseigenschaft beurteilen Aber welche Aufgaben sind das nicht
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| AW: Kaufmannseigenschaft beurteilen hi erst mal danke ich euch für die vielen Antworten !! Ich finde auch, dass ich zu den HA zu wenig informationen bekommen habe. Manchmal kann man echt nur spekulieren. ich kann nächsten Mi die antworten schreiben. (falls es jemanden interessiert *g*) cu |
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| AW: Kaufmannseigenschaft beurteilen Tu das. Du kennst ja den Spruch: 2 Juristen = 3 Meinungen.
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