Dies ist eine Diskussion zu Ist § 377 HGB gültig? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Ist § 377 HGB gültig? Mal angenommen: Eine GbR gibt einer selbstständigen Bürokauffrau (Personengesellschaft) einen Auftrag zur Erstellung eines Werbebriefes. ==> wird erledigt allerdings mit einem Schönheitsfehler -- die Daten werden auf Diskette anstatt wie angeboten auf CD gespeichert. Der Auftrag wurde Mitte November 2007 erledigt. Zahlungsbedingungen: 70% Vorrauskasse-- wurde erledigt Bei Auftragsende also Mitte November wird Nachbesserung,( es kam eine tel. Beschwerde, das das Schreiben nicht anspricht) Diskette, Anschreiben und Rechnung Restbetrag verschickt. --- Bis Anfang Mai 2008 erhält die Auftragnehmerin weder eine Zahlung, noch eine Rüge, noch ein Anruf. Mittlerweile wurden von ihr 3 Mahnungen verschickt...... Anfang Mai erhält die Bürokauffrau eine Rechnung von der GbR über eine Konvertieung vom Datenträger über die angemahnte Summe ihrerseits, setzt ein Schreiben auf und gibt bekannt, das sie die Rg als gegenstandslos betrachtet und pocht weiter auf ihren Restzahlungseingang..... Wer ist im Recht?.... Es sind doch zwei Kaufleute und zwischen denen ist ein Werkvertrag bzw. Dienstvertrag entstanden oder??? -- somit hätte doch die GbR im November bei Erhalt der Diskette den falschen Datenträger unverzüglich bemängeln müssen, auch den wieder nicht passenden Text und schriftlich!!?? eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, oder? (Senden der vereinbarten CD) ...§ 377 HGB ??? Auf welche Rechtsgrundage bzw. Gesetzestexte kann beim Schriftwechsel hingewiesen werden, ohne das man falsch liegt?........ Vielen Dank im vorraus für die Hilfe Geändert von Kicky08 (14.05.2008 um 20:01 Uhr). Grund: Werk- oder Dienstvertrag |
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| AW: Ist § 377 HGB gültig? GbR = BGB Aber rein von der Sache würde § 377 (II) HGB passen, wenn das HGB hier Anwendung findet.
__________________ stud. iur. 6. Sem. Schwerpunkte: Gesellschafts - und Insolvenzrecht |
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| AW: Ist § 377 HGB gültig? Das HGB passt allerdings nicht zur GbR, doch könnte man an eine analoge Anwendung denken. Einen HGB-Kommentar habe ich nicht zur Hand. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass § 377 HGB hier passend ist. Meiner Meinung nach bezieht sich dieser § auf die Lieferung von Waren, nicht auf Dienstleistungen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Ist § 377 HGB gültig? Hallo, vielen Dank für Die Antworten! @ Remby Als "Laie" wird evtl. davonausgegangen, daß die Cd / Diskette in dem Moment die "Ware" ist??? LG Kicky |
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| AW: Ist § 377 HGB gültig? Die Diskette ist aber - rein körperlich - nicht mangelhaft!
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Ist § 377 HGB gültig? Hallo Remby, hmmm, das ist ja interessant... dann hätte ja, rein theoretisch, die Rechnungsstellung von der GbR an die Einzelperson für die Konvertierung des Datenträger auch keine Grundlage? Darf ich noch fragen, was mit einer "analogen Anwendung" gemeint ist?? Das das HGB keine Anwendung findet bei GbR, wurde mittlerweile auch rausgefunden, doch widerrum kann eine GbR eine "stille" (irgendwie nicht gemeldete) OHG sein, wo dann wieder das HGB greift. Ist das richtig??? Wenn nicht §377 HGB dann §635 BGB?? erst schriftliche Nacherfüllung verlangen und dann nach § 637 BGB Selbstvornahme oder hat die GbR Wahlrecht von den beiden vorgenannten §§ ??? Ich hoffe, es ist keine Rechtsauskunft? ansonsten sorry. Vielen Dank für die Hilfen! LG Kicky P.S. Mittlerweile wurde von der Bürokauffrau ein Anschreiben verfaßt mit Hilfe von §§ des BGB. Da keinerlei Reaktion, wird vermutlich eine Rechtshilfe in Anspruch genommen werden. |
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