Dies ist eine Diskussion zu Internetkauf keine Rechnung innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Internetkauf keine Rechnung Zitat:
Die Bestellte Ware kommt pünktlich, doch im Paket findet sich keine Rechnung, oder Überweisungsschein, geschweigedenn Lieferschein. Auf der HP des Shops ist auch nichts über die Rechnung angegeben. Welche Pflichten hat der Käufer, muss er beim Shop anrufen und die Bankdaten anfordern? Und, was muss der Käufer tun, wenn nach sagen wir 1 Monat eine Mahnung mit Mahngebühren ins Haus flattert? Lg und Danke |
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| AW: Internetkauf keine Rechnung § 286 BGB Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2.der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3.der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4.aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Bei einer schlicht fehlenden Rechnung sehe ich das nicht erfüllt, zumal es sich um eine Lieferung nach Bestellung handelt, und nicht etwa um ein Abo o.ä. Es ist ja auch durchaus nicht unüblich, daß Ware und Rechnung getrennt kommen. Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, muss er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten, zum Beispiel Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma, nicht tragen. Mahnkosten können erst ab Eintritt des Verzugs beansprucht werden. Verzugszinsen können in der ersten Mahnung dem Verbraucher gegenüber noch nicht berechnet werden. Im übrigen muß der Verbraucher in der Rechnung auf die Folgen (Mahnkosten) eines Zahlungsverzugs hingewiesen werden, sonst ist das nicht wirksam. Und ohne Rechnung kann dieser Hinweis schlecht erfolgen. Ich würde insofern mal davon ausgehen, daß kein Zahlungsverzug entsteht, zumal kein schädlicher. Es ist aber natürlich niemand daran gehindert, den Lieferanten auf das Fehlen einer Rechnung hinzuweisen. Damit spart man sich ggf. späteres Gezanke.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Internetkauf keine Rechnung Ok, vielen Dank erstmal, hab ich mir so gleich gedacht, noch als kleiner Nachtrag, bei der Email die Person A bekommen hat (siehe Quote oben) handelt es sich um sowas wie eine Bestellbestätigung oder Bestätigung dass das Angebot verfügbar ist. Jetzt stellt sich die Frage, ob Zitat:
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| AW: Internetkauf keine Rechnung Die Frage der Rechnungstellung ist unabhängig von der Frage der Zahlungsmodalitäten. Der schuldrechtliche Anspruch entsteht auch ohne Rechnungsstellung. Zitat:
Wieso wollte man unbedingt auf Rechnung zahlen? Weil man keine Lust hatte, zu zahlen? |
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| AW: Internetkauf keine Rechnung Zitat:
Zitat:
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| AW: Internetkauf keine Rechnung Zitat:
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| AW: Internetkauf keine Rechnung Alles klar, dann vermute ich, dass die Beweispflicht beim Verkäufer liegt? |
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| AW: Internetkauf keine Rechnung Das problem liegt wahrscheinlich schon darin begründet, dass zahlung gegen Rechnung überhaupt nicht vereinbart worden ist. |
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| AW: Internetkauf keine Rechnung A hat sich die AGB durchgelesen, der Shop bietet zahlen auf Rechnung an, außerdem steht in der Bestätigungsemail, dass der Kauf auf Rechnung vereinbart wurde |
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| AW: Internetkauf keine Rechnung In diesen Fällen ist die Rechnung zwingender Bestandteil der Lieferung; der Käufer müßte also die Unvollständigkeit der Lieferung reklamieren. Dass die Beweispflicht beim Verkäufer liegt, würde ich jetzt nicht unbedingt so sehen. Der Käufer kann jetzt natürlich noch warten bis er eine mahnung bekommt; oder weiter hoffen, das das ganze verjährt. |
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