Dies ist eine Diskussion zu Internetauktionshaus - Betrug? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Internetauktionshaus - Betrug? Habe eine Frage bezüglich eines Beispielfalls, da ich durch einen Bekannten auf diese Art aufmerksam geworden bin und hätte mal gerne eure Meinung dazu gehört. Beispiel: Eine Person A ist in einem Internetauktionshaus tätig. Er bietet auf einen Artikel, der von B eingestellt wurde. Die Produktbeschreibung von B sieht folgendermaßen aus (2 Möglichkeiten): 1. Möglichkeit: "Sie bieten hier auf einen freundlichen Gruß per eMail Technische Daten: .... Zustand: ... Sonstiges: ..." 2. Möglichkeit: "Sie bieten hier auf die Verpackung des Geräts Technische Daten: .... Zustand: ... Sonstiges: ..." B setzt einen Preis an, der etwa dem der eigentlichen Ware, nicht der Verpackung entsprechen würde. A kauft diesen Artikel und erhält lediglich einen eMail-Gruß, oder einen leeren Karton. Kann Person A Person B rechtlich belangen, oder ist A hier selbst Schuld, da er nicht korrekt gelesen hat? Wir gehen außerdem davon aus, dass die Information, dass es sich um einen Karton/Gruß/etc handelt und nicht um das Produkt in gleicher Schriftgröße und gleich zu Anfang zu lesen war und nicht versteckt war. Danke im Voraus für eure Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen, Peter |
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| AW: Internetauktionshaus - Betrug? Hallo, naja, grundsätzlich würde ich jedenfalls bei dem Karton einen Kaufvertrag unterstellen. Bei dem e-Mail-Gruß hingegen bin ich mir zumindest bei der Vertragsart nicht ganz sicher. Bei beiden Fällen ist jedoch fakt: Der Käufer könnte hier seine abgegebene Willenserklärung anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund bestünde. Ein Anfechtungsgrund könnte hier ein Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1 1. Fall BGB sein, da der Käufer bei Abgabe seiner Willenserklärung über den Geschäfftsgegenstand irrt. Einen Betrug bzw. arglistige Täuschung würde ich ausschließen, da es m.E. schon an einer Täuschung fehlt. Der Verkäufer bekundet ja offensichtlich, dass es sich nicht um eine e-Mail oder eine Verpackung handelt. lg heini
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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| AW: Internetauktionshaus - Betrug? Ein Problem entsteht für den Initiator solch fragwürdiger Auktionen meist dann wenn z.B. fremdsprachige, nennen wir Sie mal Osteuropäer, mit russischem Akzent sich zur Klärung des Sachverhalts zum Abendbrot anmelden.
__________________ Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird. ![]() PS: Ich habe nicht immer Recht...... |
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