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Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen

Dies ist eine Diskussion zu Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 30.01.2010, 15:58
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Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen

Hi Leute,

ist folgende Klausel in Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu unbestimmt?

"Unsere Einkaufsbedingungen gelten für die X GmbH mit Sitz in Y sowie deren verbundene Unternehmen."

Der Vertrag wurde zwischen zwei Kaufleuten geschlossen und es geht um eine Tochter der X GmbH.

Wäre super, wenn ihr Urteile dazu angeben könntet. Vielleicht gabs dazu schon mal was.

Danke im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 16:35
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AW: Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen

Wozu braucht man da ein Urteil?
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Alt 30.01.2010, 18:36
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AW: Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen

Wie ist das gemeint? Ist die Klausel schreiend unwirksam oder seh ich nur was nicht?
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Alt 30.01.2010, 19:37
V.I.P.
 
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AW: Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen

Also, die X-GmbH gibt diese Einkaufsbedingungen raus?
Die X-GmbH kann für ihre Tochtergesellschaften keine rechtsgültigen Erklärungen abgeben, da diese rechtlich selbständig sind.
Und was sind verbundene Unternehmen? Soll ich mir die jetzt selber raussuchen bzw. definieren?
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