Dies ist eine Diskussion zu Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen ist folgende Klausel in Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu unbestimmt? "Unsere Einkaufsbedingungen gelten für die X GmbH mit Sitz in Y sowie deren verbundene Unternehmen." Der Vertrag wurde zwischen zwei Kaufleuten geschlossen und es geht um eine Tochter der X GmbH. Wäre super, wenn ihr Urteile dazu angeben könntet. Vielleicht gabs dazu schon mal was. Danke im Voraus |
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| AW: Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen Wozu braucht man da ein Urteil? |
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| AW: Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen Wie ist das gemeint? Ist die Klausel schreiend unwirksam oder seh ich nur was nicht? |
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| AW: Inhaltskontrolle bei Einkaufsbedingungen Also, die X-GmbH gibt diese Einkaufsbedingungen raus? Die X-GmbH kann für ihre Tochtergesellschaften keine rechtsgültigen Erklärungen abgeben, da diese rechtlich selbständig sind. Und was sind verbundene Unternehmen? Soll ich mir die jetzt selber raussuchen bzw. definieren? |
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