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Illegale Ware bei Onlineauktion?

Dies ist eine Diskussion zu Illegale Ware bei Onlineauktion? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 16.10.2010, 14:16
Boardneuling
 
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Illegale Ware bei Onlineauktion?

Hallo zusammen!

Es gibt da ein gewisses Online-Rollenspiel (soetwas ähnliches wie WOW). Wer sich dort anmeldet muss eine AGB akzeptieren - logo!
Die AGB untersagt den Handel mit Gegenständen und Accounts außerhalb des Spieles (z. B. Gegenstände gegen Euros verkaufen).
Nun gehen immer mehr Spieler hin, und bieten ihren Account bei Ebay an, was ja laut AGB verboten ist.
Wenn jetzt jemand hingeht, und bei Ebay so einen Account ersteigert, kann er anschliueßend dieses Geschäft anfechten, weil es sich um eine Ware handelt, die nicht verkauft werden dürfte? Könnte der Käufer da auf irgend eine Weise herauskommen, indem er auf die AGB des Spielanbieters verweist?

Danke schon einmal im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 21:12
V.I.P.
 
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AW: Illegale Ware bei Onlineauktion?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten.
Zuerst einmal müsste die AGB überprüft werden,
ob sie auch rechtlich gültig ist.
Die Ersteigerung eines Accounts dürfte nur dann rechtsgültig sein,
wenn man die AGB nicht kennt (gutgläubiger Erwerb).

Aber um dazu wirklich etwas sagen zu können, müsste man sämtliche
Details kennen und selbst dann dürfte das denn doch sehr stark im
Ermessen des zuständigen Richters liegen, da das hier nicht recht
eindeutig zu sein scheint.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2010, 21:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2008
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AW: Illegale Ware bei Onlineauktion?

Wer könnte die AGB prüfen um festzustellen ob sie rechtlich gültig ist?

Zu der Ersteigerung: Eigentlich hat sich Jemand überlegt, dass er die Ebay-Angebote annimmt, und dann nicht bezahlt weil es sich um illegale Ware handelt. Um den Verkäufern (die das Spiel ungemein stören) den Verkauf zu erschweren. Das geht aber wohl nur, wenn diese Ware wirklich als illegal anzusehen ist.

Es geht jetzt also erst einmal darum, ob so ein ACC wirklich von dem Spielbetreiber als dessen Eigentum angesehen werden kann.

Außerdem musste jetzt festgestellt werden, dass die Ebay-Anbieter nicht den wirklichen Account anbieten, sondern sie versteigern einen Screenshot und liefern dem Käufer dann die nötigen Daten (Passwort) um den Account dann zu nutzen.

Jetzt sucht Jemand einen Weg diesen Verkäufern das Handwerk zu legen
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