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Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 22:31
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Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

In der Hoffnung, hier im richtigen Forum gelandet zu sein:


A fragt per Email bei drei Hotels nach einem freien Zimmer zu einem bestimmten Zeitraum.
B beantwortet diese Email, bestätigt, dass für diesen Zeitraum freie Zimmer zur Verfügung stehen und nennt den Preis pro Übernachtung.
A antwortet daraufhin, dass B ihm bitte ein Zimmer reservieren soll.

B erhält keine Bestätigung und reserviert so nach einigen Tagen in einem anderen Hotel ein Zimmer.

Nach dem Übernachtungstermin erhält A einen bösen Anruf von B, weil A nicht erschienen ist.
Zudem schickt B eine Rechnung über die Übernachtungskosten an A und gibt bekannt, diese um jeden Preis durchzusetzen.

A ignoriert dies, hat allerdings bereits am Telefon die Sachlage erklärt (keine Reservierungsbestätigung, hat sich sicherheitshalber wo anders eingemietet).

B lässt nicht locker und schickt eine weitere erboste Email an A, der zu entnehmen ist, dass B zweimal versucht hat, die Rechnung per Einschreiben zustellen zu lassen und gibt bekannt, bei Nichtzahlung den Fall einem Anwalt zu übergeben.

Wie sieht das nun für A aus? Muss A zahlen???
Sämtliche Emails kann A vorlegen.


(Dankeschön an Euch!)
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 00:28
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
A fragt per Email bei drei Hotels nach einem freien Zimmer zu einem bestimmten Zeitraum.
B beantwortet diese Email, bestätigt, dass für diesen Zeitraum freie Zimmer zur Verfügung stehen und nennt den Preis pro Übernachtung.
Hier kommt es ganz genau darauf an, was in der Antwort-EMail von B an A stand. Wenn da zum Beispiel drin stand, daß A nur noch ja sagen muß, dann wäre es durch die Reservierungs-EMail von A an B zu einer verbindlichen Buchung bei B gekommen, mit allen Rechten und Pflichten.

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
A antwortet daraufhin, dass B ihm bitte ein Zimmer reservieren soll.
B erhält keine Bestätigung und reserviert so nach einigen Tagen in einem anderen Hotel ein Zimmer.
Ob eine Bestätigungs-EMail erforderlich ist, hängt vom Inhalt der o. a. Mails ab.

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
Nach dem Übernachtungstermin erhält A einen bösen Anruf von B, weil A nicht erschienen ist.
Zudem schickt B eine Rechnung über die Übernachtungskosten an A und gibt bekannt, diese um jeden Preis durchzusetzen.

A ignoriert dies, hat allerdings bereits am Telefon die Sachlage erklärt (keine Reservierungsbestätigung, hat sich sicherheitshalber wo anders eingemietet).

B lässt nicht locker und schickt eine weitere erboste Email an A, der zu entnehmen ist, dass B zweimal versucht hat, die Rechnung per Einschreiben zustellen zu lassen und gibt bekannt, bei Nichtzahlung den Fall einem Anwalt zu übergeben.

Wie sieht das nun für A aus? Muss A zahlen???
Sämtliche Emails kann A vorlegen.
Generell gilt:
'Der Abschluss eines Beherbergungsvertrages erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Dabei wird das Angebot in der Regel durch eine schrifttliche oder mündliche Buchung des Gastes abgegeben. Hierbei gilt, dass bei einem schriftlichen Angebot die Annahmefrist des Gastwirtes bei einer postalischen Beförderung bei einer Woche und bei einer Bestellung per Fax bei 4 Tagen liegt. Für e-mail-Bestellungen haben sich noch keine Tendenzen in der Rechtsprechung herausgebildet.
Es ist aber auch denkbar, dass das Hotel durch einen Angestellten (Vertreter) ein Vertragsangebot abgibt. Diese muss dann durch den Gast angenommen werden.
Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen eine schnelle Antwort nicht mehr möglich ist, ist teilweise auch § 151 BGB anzuwenden, die Annahme ist wegen Verkehrsüblichkeit nicht empfangsbedürftig. Ein Schweigen ist jedoch trotzdem keine Annahme.' Quelle: http://www.recht-im-tourismus.de/Aus...erbergung.html

Wenn ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen ist, gilt weiterhin:
'Auch bei einer Verhinderung des Gastes, besteht dessen Pflicht, die Mietforderungen zu zahlen.§ 537 BGB.
Kann der Gast eine Hotelleistung aber nicht in Anspruch nehmen so besteht das Recht, den Preis zu mindern, und zwar um die ersparten Kosten des Hoteliers, diese betragen 10-20% bei vereinbartem Frühstück, 30 % bei Halbpension und 40 % bei Vollpension.' Quelle: http://www.recht-im-tourismus.de/Aus...erbergung.html
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 00:59
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Ganz herzlichen Dank!

Der Schriftverkehr lautet zusammengefasst so:

A: "Ich suche für einen Zeitraum X ein Zimmer. Haben Sie noch welche frei und falls ja, zu welchem Preis?"

B: "Ja, wir haben noch Zimmer frei. XY Euro/Nacht."

A: "Dann reservieren Sie mir doch bitte eins."
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 01:31
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
Der Schriftverkehr lautet zusammengefasst so:

A: "Ich suche für einen Zeitraum X ein Zimmer. Haben Sie noch welche frei und falls ja, zu welchem Preis?"
B: "Ja, wir haben noch Zimmer frei. XY Euro/Nacht."
A: "Dann reservieren Sie mir doch bitte eins."
Wieviel Zeit lag zwischen Reservierungsdatum und ursprünglich geplantem Anreisedatum?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 01:41
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

... etwa 10 Wochen.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 02:00
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
Der Schriftverkehr lautet zusammengefasst so:

A: "Ich suche für einen Zeitraum X ein Zimmer. Haben Sie noch welche frei und falls ja, zu welchem Preis?"
B: "Ja, wir haben noch Zimmer frei. XY Euro/Nacht."
A: "Dann reservieren Sie mir doch bitte eins."
Der Sachverhalt ist auf zweierlei Weise interpretierbar:

-Zum einen, daß auf Nachfrage des Kunden, ob etwas frei sei, ein konkretes Angebot gemacht wurde und der Kunde nur noch 'ja' sagen mußte, also in den angebotenen Vertrag einwilligte. Dann wäre ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande gekommen.

-Zum anderen aber auch so, daß zunächst eine Anfrage des Kunden war, ob etwas frei sei und danach vom Hotel gesagt lediglich informiert wurde, daß etwas zu welchem Preis frei sei. Der Kunde bat dann um Reservierung Buchung (=Vertragangebot), welches nicht bestätigt wurde. Dann wäre kein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande gekommen.

Um den Sachverhalt genau zu untersuchen, bedarf es keines zusammengefaßten Schriftverkehrs sondern man müßte den genauen Wortlaut des Schriftverkehrs kennen.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 02:06
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Lieber Klaus,

ganz lieben Dank.
Die "Zusammenfassung" ist um Grunde der genaue Wortlaut. Zumindest was die zweite und die dritte Mail betrifft.
Der Ersten geht lediglich noch eine Einleitung voraus, die erklärt, aus welchem Grund ein Zimmer gesucht wird.
Ich weiss nicht ob es rechtens wäre, hier die Mails ganz zu posten....

Ich denke aber man kann eher vom zweiten Fall ausgehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 02:42
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Zitat:
Zitat von Devourah Beitrag anzeigen
Lieber Klaus,

ganz lieben Dank.
Die "Zusammenfassung" ist um Grunde der genaue Wortlaut. Zumindest was die zweite und die dritte Mail betrifft.
Der Ersten geht lediglich noch eine Einleitung voraus, die erklärt, aus welchem Grund ein Zimmer gesucht wird.
Ich weiss nicht ob es rechtens wäre, hier die Mails ganz zu posten....

Ich denke aber man kann eher vom zweiten Fall ausgehen.
Solange die Mails 'fiktiv' sind, ist es nicht verboten, ist es nicht verboten, sie hier zu posten.

Man kann es aber auch anders sehen:
Erste EMail = Buchungsanfrage, zweite EMail = Vertragangebot vom Hotelier und dritte EMail = Vertragseinwilligung des Kunden.
Was soll hier dagegen sprechen?
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Geändert von klausschlesinge (06.01.2012 um 05:39 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 14:54
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AW: Hotelreservierung ohne Reservierungsbestätigung gültig?

Das ist ganz schön verzwickt!

Angenommen, A hat in der Anfrage ausdrücklich nach einem Zimmer mit Badewanne verlangt und B hat NACHDEM A per Mail um Reservierung gebeten hat, eingeräumt, sein Zimmer habe keine Badewanne, sondern eine Dusche?
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