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Hinweis im Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten

Dies ist eine Diskussion zu Hinweis im Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 08.02.2010, 11:39
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Hinweis im Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten

Hallo,
muss in einem Mietvertrag ( z.B. Alarmanlage) über 72 Monate z. B. mit einem Gewerbetreibenden, generell ein Hinweis zu Kündigungsmöglicheiten gegeben werden oder ist das freiwillig bzw. liegt das einseitig im Ermessen des Vemieters der Anlage ??
Besten Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 16:12
V.I.P.
 
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AW: Hinweis im Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten

Dazu gibt es meines Wissens nur Kaugummiparagraphen wie "es darf nicht unbillig" sein.
Allerdings bei Gewerbetreibende gilt (fast) völlige Vertragsfreiheit.
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