Dies ist eine Diskussion zu HGB84 Vertrag mündlich Vertragsbrüchig und Schadensersatz sowie Prozesskostenbeihilf innerhalb des Forums Handelsrecht
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| HGB84 Vertrag mündlich Vertragsbrüchig und Schadensersatz sowie Prozesskostenbeihilf mal angenommen, jemach der selbständig ist (freiberuflich kein eingetragener Kaufmann) schließt einen mündlichen Vertrag mit einer Kapitalgesellschaft (Ltd & Co.KG). Die Ltd. bietet eine Zusammenarbeit als selbständiger Vertriebsleiter an, von allen verkauften Geräten soll der Vertriebsleiter 5% abbekommen. Ein schriftlicher Vertrag soll folgen. Der Vertriebsleiter soll den schreiben und die Ltd. würde unterschreiben. Er händigt den Vertrag persönlich aus. Die Ltd. nimmt den Vertrag mit und gibt ihn nie zurück. Der Vertriebsleiter erfüllt seinen Job, macht Anzeigen, telefoniert, fährt zu Terminen und überzeugt Leute davon zu Vertrieben. Der Vertriebsleiter mahnt mehrmals den Vertrag an! Die Ltd. sagt immer, ja nächste Woche, die Tage. Dann sollt es auf einmal ein Anwalt der Firma prüfen und machen. Nichts geschicht. Die ersten Geräte sind verkauft und der Vertriebsleiter bekommt kein Geld. Der Vertriebsleiter wird gefeuert und soll ca. ein 3/4 Jahr für nichts gearbeitet haben. Der Vertriebsleiter möchte dann die Geräte selber über den Hersteller beziehen, dieser hat formel nichts dagegen. Einige der Außendienstmitarbeiter, die nie einen Vertrag unterschrieben haben wollten gerne weiter mit dem ehemaligen Vertriebsleiter zusammenarbeiten. Der Vertriebsleiter hat sich nur von dennen verabschiedet. Diese betonen, das Sie den Geschäftsführer der Ltd. kaum kennen und mit dem ehemaligen Vertriebsleiter zusammenarbeiten möchten. Die Ltd. möchte den ehemaligen Vertriebsleiter jetzt auf Klageersatz verklagen. Ist die möglich? Und wenn wieso? Hat der ehemalige Vertriebsleiter eine Chance für seine Dienste ein Entgeld zu bekommen? Das die Sache quasi so gerechnet würde als ob dieser im Angestellenverhältniss gearbeitet hätte? Wäre das eine Möglichkeit für einen Vergleich? Gibt es da Prozesskosten(bei)hilfe? Als Beweise stehen einige Emails sowie Lesebestätigungen zur Verfügung. Erschwährend kommt noch hinzu, das gegen den ehemaligen Vertriebsleiter eine Morddrohung eingegangen ist. Hat die Ltd. rechtliche Handhabe gegen den ehemaligen Vertriebsmitarbeiter? Diese würde ihn auf Schadensersatz und eine Unterlassungsklage verklagen. Ist es nicht bewiesen, wenn diese Ldt. den Vertrag immer weiter vor sich her schiebt und ihn nicht schriftlich rausgibt, das sie es von vorne herrein geplant hat, den ehemaligen Vertriebsleiter zu um das Geld zu prellen? Bitte um Hilfe. Ideal wäre ein Anwalt aus dem Plz Gebiet 4 oder 5. Würde mich aber auch über antworten aus anderen Plz Gebieten freuen.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: HGB84 Vertrag mündlich Vertragsbrüchig und Schadensersatz sowie Prozesskostenbei Sachadensersatzansprüche der Ltd sehe ich nicht. Dafür bedürfte es eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. Das wurde nicht vereinbart. Nach 90a HGB muß die Vereinbarung schriftlich erfolgen, Ferner muß eine entsprechende Entschädigung des Vertreters vereinbart sein. Beides ist nicht der Fall. Im Gegenteil hat der Vertreter verschiedene Vergütungsansprüche, siehe 87 ff HGB. Also: mach sie platt |
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| AW: HGB84 Vertrag mündlich Vertragsbrüchig und Schadensersatz sowie Prozesskostenbei Hi Snud vielen Dank für Deine Antwort. Lässt einen bestimmt besser schlafen. Ist es besser zu warten, bis die Ldt. diesen Mustermann verklagt oder soll Mustermann die Ltd. verklagen? Gibt es da Prozesskostenhilfe? Was würde soetwas kosten? Bist Du Anwalt und könntest dies, wenn es ein echter Klient wäre, übernehmen? Gruß Jens
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| AW: HGB84 Vertrag mündlich Vertragsbrüchig und Schadensersatz sowie Prozesskostenbei Zitat:
laufen die Versicherungsgeschäfte nicht mehr so gut?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: HGB84 Vertrag mündlich Vertragsbrüchig und Schadensersatz sowie Prozesskostenbei Zitat:
PKH wäre möglich, sofern der Handelsvertreter nicht zu viel verdient. |
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