Dies ist eine Diskussion zu Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 ich hoffe, dass diese Rubrik richtig ist... Also angenommen Person A hat gerade seinen Handyvertrag auf 2 Jahre beim Anbieter B verlängert. Nun bittet Person A den Anbieter ihn darum, dass er seinen Vertrag aus Kulanz (ist klar, dass man deswegen kein Sonderkündigungsrecht hat) vorzeitig beenden kann, weil er als ex Selbstständiger plötzlich Hartz4ler geworden ist, dieses Vertrag eigentlich nicht mehr benötigt u. wahrscheinlich die Kosten demnächst nicht mehr zahlen kann (gehen wir davon aus, dass bis jetzt sie Abbuchungen immer geklappt haben u. keine Schulden aufm Konto sind). Der Anbieter B akzeptiert dass nicht, besteht auf Weiterzahlung u. aus Angst vor Forderungsausfällen wird der Telefonanschluss gesperrt (mit Verweis auf irgendwelche AGBs, die aber nur zutreffen, wenn Schulden vorhanden sind, was nicht der Fall ist). Nun die Frage: hätte Person A nun wegen der Sperre eine art Sonderkündigungsrecht (immerhin kann er die Leistung ja nun nicht mehr nutzen u. der Netzanbieter begeht Vertragsbruch). Danke schonmal |
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| AW: Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 Zitat: Man sollte nicht hoffen, auf diese Art und Weise günstig aus dem Vertrag zu kommen, weil dem Anbieter ein Schadenersatz zusteht. Er wird die Grundgebühren für die Restlaufzeit einfordern!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 Hallo, das stimmt schon. Aber wie gesagt gehen wir mal davon aus, dass Person A (zumindest bisher) immer alle Rechnungen vom Anbieter B bezahlt hat (bzw. das Geld immer rechtzeitig (ohne Retoure etc.) vom Konto abgebucht werden konnte. In dem Fall hat Person A ja noch keine Schulden, für die es was einzufodern geben würde. Danke schonmal |
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| AW: Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 Die Sperrung wird rechtmäßig sein. In dem Zeitraum zwischen Monatsbeginn und Abrechnungsdatum geht der Anbieter ja in Vorlage. Mit vorhandenen Schulden hat dies nichts zu tun, aber mit der Verhinderung von Schulden schon. Es kommt natürlich darauf an, wie das Ankündigungsschreiben von Person A abgefasst wurde, bzw. vom Anbieter aufzufassen war. |
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| AW: Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 Zitat:
Also: Kunde zahlt 30 Jahre lang brav seine Gebühren. Im 31. Jahr zahlt er plötzlich nix mehr. Was soll der Anbieter machen? Nach Mahnungen sperrt er, erklärt den Rücktritt vom Vertrag wegen Vertragsverletzung und macht den Schaden für das Jahr 31 (und 32, wenn der Vertrag so lange läuft) geltend. Einzige argumentative Grundlage des Kunden ist, dass der Schaden des Anbieters niedriger ist als die Grundgebühr.
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| AW: Handyvertrag u. plötzlich Hartz4 Nein, ist sie nicht. Der Anbieter muß seinen Vertrag erfüllen. Alleine die Möglichkeit, daß zukünftig die TE ihre Zahlungen eventuell nicht mehr leisten kann, reicht nicht nicht aus. |
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