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Haftung nach Ausscheiden eines Gesellschafters einer KG

Dies ist eine Diskussion zu Haftung nach Ausscheiden eines Gesellschafters einer KG innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 04.07.2010, 18:20
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Haftung nach Ausscheiden eines Gesellschafters einer KG

Hallo,
ich hoffe jemand kann mir bei folgendem Fall helfen:

Sie sind einer der persönlich haftender Gesellschafter der abc KG. Bei einer Gesellschafterversammlung wird einstimmig beschlossen (auf ihren Wunsch), dass Sie zum 31. Januar 2011 aus der Gesellschaft ausscheiden. Welche Rechtswirkungen hat der Beschluss? Besteht für Sie ein Haftungsrisiko hinsichtlich solcher Verbindlichkeiten, die die KG nach dem 31. Januar begründet?

Vielen Dank
Hans
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Alt 30.07.2010, 20:20
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AW: Haftung nach Ausscheiden eines Gesellschafters einer KG

Der austretende Gesellschafter der KG haftet gem §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 1 S. 1 HGB für alle bis zu seinem Austritt begründeten Vbl der KG, wenn diese innerhalb von 5 Jahren nach dem Austritt des Ges. fällig werden.
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