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Händler storniert - trotzdem Schadensersatz ?

Dies ist eine Diskussion zu Händler storniert - trotzdem Schadensersatz ? innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 20.07.2011, 15:51
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Händler storniert - trotzdem Schadensersatz ?

Mal angenommen, jemand plante, ein Fachgeschäft für Kinderschuhe zu eröffnen und erhielt vom Bankberater eine mündliche Finanzierungszusage, bestellte wegen der knappen Voroderzeit auch schon Ware bei diversen Herstellern. Leider löste sich die Zusage des Sachbearbeiters später in Wohlgefallen auf. Das Projekt musste fallen gelassen, bzw. zurückgestellt werden.

Nun informierte diese Person einen Lieferanten über die Situation, dass kein Kinderschuhladen eröffnet werde und fragte an, ob eine Stornierung des Auftrages möglich wäre und wie hoch die Stornierungsgebühren ausfallen würden. Man fragte also nach und gab keinen konkreten Auftrag zur Stornierung, da man sich die Option aufhalten wollte, die Ware über Ebay zu verkaufen, falls die Stornogebühren zu hoch sind.

Nun hat der Lieferant den Auftrag storniert und verlangt 20% Stornogebühren vom Netto-Auftragswert.

Nun zur Frage: Der Lieferant hat den Auftrag ohne ausdrücklichen Auftrag storniert denn es erfolgte zuerst eine Anfrage, ob und mit welchen Gebühren die Stornierung möglich ist. Kann er denn in diesem Fall überhaupt Stornogebühren bzw. Schadenersatz verlangen?

Eine beiderseitige Willenserklärung lag doch (noch) gar nicht vor!

Was wäre, wenn man einfach die Stornierung bestätigte, die Zahlung der Stornogebühren jedoch verweigerte, da der Lieferant ja storniert hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 14:42
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AW: Händler storniert - trotzdem Schadensersatz ?

Erst mal das hier lesen:
http://www.onlineinfodienst.de/pz7/text/2994.html

Prinzipiell ist bestellt = gekauft.
Ein Rücktritt ist nicht möglich.
Meist aber räumen die Lieferanten gegen Stornogebühren eine Rücktrittsmöglichkeit ein.
Diese Stornogebühren sollten jedoch nur die entstehenden Verlusten durch Verkaufsverzögerung und Verschlechterung der Ware decken, sonst kann das schnell Sittenwiedrig werden.

Die Gerichtsurteile sind dazu jedoch eher unterschiedlich. Man kann also keine einheitliche Linie erkennen.

Gegen eine einseitige Stornierung kann man sich jedoch wehren.
Schriftlich per Einschreiben / Rückschein dem Vorgang wiederrufen.

Am besten vorher telefonisch abklären und versuchen sich mit der "Rechtsabteilung" verbinden zu lassen. Dadurch kommt man in der Entscheidungsebene etwas höher.
Die Situation darstellen und erklären, dass man die Höhe der Stornogebühren von 25 % auf keinen Fall tragen kann.
Vielleicht wird man dann deutlich günstiger.
Das Ergebniss dann ebenfalls noch mal schriftlich / mit Rückschein an die Firma schicken.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 15:27
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AW: Händler storniert - trotzdem Schadensersatz ?

Danke für die Antwort, allerdings beantwortet sie nicht meine Frage!!!

Ich habe meinen Lieferanten gefragt, ob eine Stornierung möglich wäre und wie hoch die Stornogebüren ausfallen würden (also nachgefragt und keinen konkreten Auftrag zur Stornierung erteilt).

Jetzt hat der Lieferant storniert, ohne meinen ausdrücklichen Wunsch, möchte nun aber Stornogebühren, obwohl von mir kein Auftrag zur Stornierung gegeben wurde.

Darf er Stornogebühren (Schadenersatz) verlangen, obwohl er gar keinen Auftrag zur Stornierung hatte, sondern von mir nur angefragt wurde?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 15:27
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AW: Händler storniert - trotzdem Schadensersatz ?

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Prinzipiell ist bestellt = gekauft.
Ein Rücktritt ist nicht möglich.
Wieso?

Die Idee ist doch gut:

Zitat:
Was wäre, wenn man einfach die Stornierung bestätigte, die Zahlung der Stornogebühren jedoch verweigerte, da der Lieferant ja storniert hat?
Die Rückgängigmachung des Stornos wäre kein guter Schachzug, da davon auszugehen ist, dass der Lieferant dann den Liefertermin nicht mehr schafft.
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schadenersatzforderung, stornogebühren gewerblich

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