Dies ist eine Diskussion zu Händler hat die Ware beschädgit innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Händler hat die Ware beschädgit ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage, wenn nicht bitte ich um Verständnis. Nehmen wir folgenden Fall an: A hat beim Händler B einen MacBook im November gekauft. Im Februar bringt A das Gerät zu B, weil er sich über Lichtflecken am Bildschirm beschert. B sagt zu A, dass dies bestimmt ein Garantiefall ist und schickt es zu einem Serviceprovider von B. Auf dem Annahmeschein, wird das Problem beschrieben und per Hand von B GARANTIE geschrieben. Der Serviceprovider von B, sagt, dass dieser Fehler nur durch Fremdverschuldung zustanden kommen kann und schickt, das Gerät zu B zurück. Als A das Gerät von B abholen möchte, merkt er am Gerät einen Riss an de Scharniere. A macht B sofort darauf aufmerksam und nimmt das Gerät nicht an. B sagt zu A, dass er mit dem Serviceprovider telefonieren wird. Nach einigen Stunden ruft B A an und teilt ihm mit, dass der Servceprovider den Riss schon bei der entgegennahme des Geräts erkannt hat und dieses in dem Annahmeschein vom Serviceprovider aufgeschrieben. B argumentiert zu A, dass der Riss bestimmt schon vor der Annahme von A da gewesen ist und er es nur vergessen hat in sein Annahmeprotokoll aufzunehmen. A ist sich sicher, dass das Gerät keinen Riss hatte und meint dass es ja bei der abgabe aufgefallen wäre. Der Händler B stellt sich quer gegenüber A und meint, dass er sich mit dem Serviceprovider auseinander setzen soll. Was kann A machen um auf sein Recht zu kommen und wie sollte er am besten vorgehen? Vielen Dank im vorraus. |
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| AW: Händler hat die Ware beschädgit Hallo, A sollte den Händler darauf hinweisen, das er sich mit dem Provider auseinandersetzen muss und nicht der Kunde. Der Händler muss in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf der Sache bestanden hat. In seinem Annahmeschein hat er Garantie geschrieben, die er somit auch anerkennen muss. Da der Kunde die Sache nicht beschädigt hat und der Händler diesen Beweis nicht erbringen kann, da auf dem Annahmeprotokoll ja auch keine Beanstandungen festgehalten wurden, würde ich hier auf ein Neugerät bestehen. Freundliche Grüße Melanie124 |
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