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Gutgläubiger Erwerb

Dies ist eine Diskussion zu Gutgläubiger Erwerb innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 20.07.2010, 13:19
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Gutgläubiger Erwerb

Hallo Zusammen,

ich habe hier gerade ein Fallbeispiel und komme mit der Lösung nicht weiter:

Ein angestellter handlungsbevollmöchtigter Mitarbeiter des Unternehmens A hat ein eigenes Einzelunternehmen (Unternehemen B).

Der Mitarbeiter vertreibt bewegliche Güter (Handelsware) in Form seiner angestellten Tätigkeit in Unternehmen A. Zudem hat er die Möglichkeit zum rabattierten Satz Ware günstiger für seine eigenes Unternehmen B einzukaufen.

Er vermittelt einen Freund an Unternehmen A der selbst handelstreibend ist. Dieser Freund kauf in regelmäßigen Abständen bei Unternehmen A Ware ein und bezahlt diese auch.

Irgendwann macht der Mitarbeiter seinem Freund das Angebot die Ware zwar bei ihm zu bestellen, aber die Ware über das Unternehmen B liefern zu lassen. Damit würde der Freund von den Mitarbeiterpreisen des Mitarbeiters profitieren.

Zur Verdeutlichung

Früher:

Unternehmen A - Gewerbetreibender Freund

Jetzt

Unternehmen A - Unternehmen B - Gewerbetreibender Freund.

Der Mitarbeiter macht sich nun der Untreue schuldig indem er Rechnungen für auf Strecke zum Kunden gelieferte Ware an das Unternehmen B im Unternehmen A unterdrückt (löscht). Der Kunde zahlt regulär gutgläubig die Ware an Unternehmen B.

Kann nun das Unternehmen A an den Kunden herantreten und von ihm die Begleichung der nicht gestellten Rechnungen verlangen oder kann sich der Kunde darauf berufen dass er die Ware gutgläubig bei dem Mitarbeiter bestellt hat und diese auch bezahlt hat.

Die Bestellung fand in den Geschäftsräumen von Unternehmen A statt. Die Lieferung erfolgte immer auf Strecke.

Infos zum Eigentumsvorbehalt laut AGB Unternehmen A:

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an das Unternehmen A ab. Das Utnernehmen A ermächtigt in widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Dieser Eigentumsvorbehalt war jedoch nie Bestandteil des Kaufvertrages zwischen Unternehmen B und dem Kunden.

Danke
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