Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Kraftfahrzeug-Kaufvertrags innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Gültigkeit eines Kraftfahrzeug-Kaufvertrags Ich habe folgende allgemeine Frage: Man verkauft als Privatperson sein gebrauchtes Fahrzeug an eine Privatperson. Der Käufer hat bereits per Fax einen unterschriebenen Kaufvertrag vorab zukommen lassen. Nun sagt der Käufer spontan telefonisch ohne Angabe von eindeutigen Gründen den Kauf ab. Darf der Käufer dies überhaupt tun, obwohl er bereits einen Kaufvertrag unterzeichnet hat? Vielen Dank! |
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| AW: Gültigkeit eines Kraftfahrzeug-Kaufvertrags Das kommt drauf an WANN der Widerruf einging und WANN der Verkäufer das Angebot angenommen hat. Widerruf ist nur zulässig wenn dieser vor oder mit dem Angebot zugeht. Sonst ist er an sein Angebot gebunden. |
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