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Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

Dies ist eine Diskussion zu Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 08:55
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Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

Hallo

Was wäre wenn...?
Herr Röger betreibt einen kleinen Kiosk am Bahnhof. Dort darf jeder einkaufen. Auf einmal hängt dort ein Schild wie z.b.
a.) Personen über 130 kg werden nicht mehr bedient
b.) Personen über 1,90m werden nicht mehr bedient
c.) ordensmitglieder der katholischen Kirche werden nicht mehr bedient
d.) Personen mit dunkler Hautfarbe werden nicht mehr bedient
e.) Nicht deutsch sprechende Personen werden nicht mehr bedient.

Welche der Schilder könnte Herr Röger aushängen ohne sich strafbar zu machen?
Gibt es dafür auch einen § im BGB?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 11:12
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AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

hat denn keiner eine Idee, oder eine Ahnung?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 13:49
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AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

Ich denke hier dürfte ganz einfach das Grundgesetz zur Geltung kommen.

§3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Ich würde es natürlich so sehen, dass der Kioskverkäufer niemanden bedienen MUSS wenn er nicht möchte und er ist vermutlich auch nicht dazu verpflichtet auskunft darüber zu geben, warum er jemanden nicht bedienen möchte. Aber wenn er solche Schilder aufhängt wie z.B. in Punkt d.) dann ist das meiner Meinung nach ein einduetiger verstoß gegen §3 des GG.

gruß
Tobias
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 16:04
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AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

Allerdings könnte Herr Röder auf die Schilder verzichten. Er kann einfach so den Verkauf von Waren verweigern. Denn in Deutschland darf Herr Röder sich meines erachtens selber aussuchen, mit wem er Verträge eingeht. Er muss also nicht an alle verkaufen. Ob er sich damit allerdings so beliebt macht, ist eine andere Frage.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 16:19
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AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

Zitat:
Zitat von Nero905
Denn in Deutschland darf Herr Röder sich meines erachtens selber aussuchen, mit wem er Verträge eingeht. Er muss also nicht an alle verkaufen.
Nein, wenn er einen Kiosk hat, dann muss er schon gute Gründe haben, den Verkauf an bestimmte Personen abzulehnen. Denkbar wäre hier sowas wie "Kunde möchte nicht an Ort und Stelle bezahlen, sondern erst morgen", "Kunde ist schon bessoffen und will noch Alkohol" etc., also sachlich-nachvollziehabre Gründe. Die oben zitierten Gründe ziehen auf keinen Fall, denn § 3 GG wird hier konkretisiert:

Zitat:
Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.
§ 19 Abs. 1 AGG

Soweit ich weiß, darf man aber auch im Rahmen dieser Massengeschäfte auch nicht wegen anderer unsachlicher Gründe (Nasefaktor, Lebenswandel, etc.) benachteiligen. Nur greifen dann logischweise die Ansprüche und Beweiserleichterungen des AGG nicht.
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Alt 14.04.2010, 13:16
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AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

aber angenommen er hätte a) angegeben mit der Begründung für alle außer sichtbar " der Parketboden hat schon 5 mal Schaden genommen nachdem eine Person von über 130 kg denn Laden betretten hat"

Jetzt hätte der Ladeninhaber doch einen guten Grund würde ich sagen
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  #7 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 13:50
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AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen?

Wär es dann nicht seine Pflicht dafür zu sorgen, dass der Boden sowas aushält?
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