Dies ist eine Diskussion zu Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? Was wäre wenn...? Herr Röger betreibt einen kleinen Kiosk am Bahnhof. Dort darf jeder einkaufen. Auf einmal hängt dort ein Schild wie z.b. a.) Personen über 130 kg werden nicht mehr bedient b.) Personen über 1,90m werden nicht mehr bedient c.) ordensmitglieder der katholischen Kirche werden nicht mehr bedient d.) Personen mit dunkler Hautfarbe werden nicht mehr bedient e.) Nicht deutsch sprechende Personen werden nicht mehr bedient. Welche der Schilder könnte Herr Röger aushängen ohne sich strafbar zu machen? Gibt es dafür auch einen § im BGB? |
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| AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? hat denn keiner eine Idee, oder eine Ahnung? |
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| AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? Ich denke hier dürfte ganz einfach das Grundgesetz zur Geltung kommen. §3 GG (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Ich würde es natürlich so sehen, dass der Kioskverkäufer niemanden bedienen MUSS wenn er nicht möchte und er ist vermutlich auch nicht dazu verpflichtet auskunft darüber zu geben, warum er jemanden nicht bedienen möchte. Aber wenn er solche Schilder aufhängt wie z.B. in Punkt d.) dann ist das meiner Meinung nach ein einduetiger verstoß gegen §3 des GG. gruß Tobias |
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| AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? Allerdings könnte Herr Röder auf die Schilder verzichten. Er kann einfach so den Verkauf von Waren verweigern. Denn in Deutschland darf Herr Röder sich meines erachtens selber aussuchen, mit wem er Verträge eingeht. Er muss also nicht an alle verkaufen. Ob er sich damit allerdings so beliebt macht, ist eine andere Frage. |
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| AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? Zitat:
Zitat:
Soweit ich weiß, darf man aber auch im Rahmen dieser Massengeschäfte auch nicht wegen anderer unsachlicher Gründe (Nasefaktor, Lebenswandel, etc.) benachteiligen. Nur greifen dann logischweise die Ansprüche und Beweiserleichterungen des AGG nicht. |
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| AW: Gruppen, Rassen und einzelne Personen vom Handel ausschliesen? |
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