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Groupshopping - Rechtliche Grundlage für Gutscheinrückgaben

Dies ist eine Diskussion zu Groupshopping - Rechtliche Grundlage für Gutscheinrückgaben innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 15:09
Boardneuling
 
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Groupshopping - Rechtliche Grundlage für Gutscheinrückgaben

Moinsen,

ich habe mal wieder eine Frage.

Angenommen Person A kauft bei einer großen Groupshopping-Plattform welcher zu einem großen Suchmaschinenkonzern gehört, 2 Gutscheine im Wert von insgesamt 29,60€. Leider schafft es Person A aus zeitlichen Gründen, den Gutschein innerhalb einer Frist von 6 Monaten einzulösen.

Nach ein paar Recherchen im Internet ist Person A direkt an den Groupshopping Anbieter herangetreten und forderte die Summe von 29,60€ zurück auf sein Konto. Begründet hat Person A dies mit folgendem (Wikipedia Auszug):

Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre). Danach kann sich der Beschenkte den Wert des Gutscheins abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge auszahlen lassen.

Dies hat Person A auch dem Groupshopping Anbieter mitgeteilt. Jedoch verweigerte dieser die Rückzahlung des Betrages, da es sich bei den Gutscheinen nur um "Coupons" handelt welche zu "Marketingmaßnahmen" zählen. Person A hat sich nun die AGBs des Groupshopping Anbieters genauer angeschaut, in diesen jedoch nur von Gutscheinen die Rede ist.

Nun zu meinen Fragen:
Unter welche Rechtliche Grundlage fallen die Gutscheine?
Hat Person A Anspruch auf eine Rückzahlung des Kaufbetrages?
Kann man dieses Vorgehen schon als arglistige Täuschung sehen?

Vielen Dank vorab
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 18:52
Boardneuling
 
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AW: Groupshopping - Rechtliche Grundlage für Gutscheinrückgaben

Hat denn niemand eine Antwort für mich?
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