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Gewährleistung/Haftung bei antiquarischen Sportgeräten in Deutschland und USA

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung/Haftung bei antiquarischen Sportgeräten in Deutschland und USA innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 02:40
alex7
Gast
 
Beiträge: n/a
Gewährleistung/Haftung bei antiquarischen Sportgeräten in Deutschland und USA

Hallo Leute,

angenommen jemand möchte gebrauchte antiquarische Sportgeräte (aus den 60-90 Jahren) über Ebay hauptsächlich nach USA aber auch in Deutschland verkaufen. Die Sachen wären in der Regel 20-30 Jahre alt.

Die Geräte könnten theoretisch noch benutzt werden - der Verkäufer möchte jedoch kein Risiko eingehen und jegliche Haftung ausschliessen - d.h. wenn sich jemand damit verletzt, dann möchte der Verkäufer dafür nicht verantwortlich sein.

Reicht es für den Verkäufer, die Haftung in seiner AGB auszuschliessen oder gibt es besondere Regelungen in den USA/Deutschland?

Oder wäre es besser für den Verkäufer, die Artikel als Sammlerobjekte ohne technische Funktion zu verkaufen?

Wie sieht es mit Gewährleistung aus - gibt es eine Ausnahmeregel für Antiquitäten? Die letzte Frage bezieht sich sowohl auf Verkäufe innerhalb Deutschland als auch für Exporte nach USA.

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2010, 13:58
V.I.P.
 
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AW: Gewährleistung/Haftung bei antiquarischen Sportgeräten in Deutschland und USA

Zitat:
Zitat von alex7 Beitrag anzeigen
Reicht es für den Verkäufer, die Haftung in seiner AGB auszuschliessen oder gibt es besondere Regelungen in den USA/Deutschland?
Auf jeden Fall gibt es in den USA eine völlig unterschiedliche Rechtslage zu Deutschland, was Verbraucherschutz, Gewährleistungspflichten usw. betrifft.

Zitat:
Wie sieht es mit Gewährleistung aus - gibt es eine Ausnahmeregel für Antiquitäten?
Nach deutschem bzw. EU-Recht hat der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher eine Gewährleistungspflicht, d.h. er hat zu gewährleisten, daß sich die Ware im zugesicherten Zustand befindet. Dafür gibt es Mindeststandards, hinter die man als Unternehmer dem Verbraucher gegenüber nicht zurückfallen kann.

Individuell passende AGB für das eigene Geschäft sollte man sich von einem Rechtsanwalt erstellen lassen, der sich in der betreffenden Materie auskennt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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antiquität, gewährleistung, haftung, usa

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