Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gewährleistung / Garantie bei Ersatzteilen

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung / Garantie bei Ersatzteilen innerhalb des Forums Handelsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 18:01
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 9
Keine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Gewährleistung / Garantie bei Ersatzteilen

Hallo,

ich bin neu hier obwohl ich schon häufiger hier gelesen und interessante Antworten gefunden habe. Nun habe ich selber mal eine Frage.

Nehmen wir an, jemand kauft ein Ersatzteil zum Beispiel für einen Rasenmäher der schon ca 10 Jahre alt ist.
Der Rasenmäher ist dann ja schon ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

Nach 13 Monaten würde das Ersatzteil aber kaputt gehen, bestünde in diesem Fall noch eine Gewährleistung auf das Ersatzteil? Liegt diese auch bei 24 Monaten?

Und hätte diese Gewährleistung der Verkäufer oder der Hersteller der Ware zu tragen? Eine Gewährleistung ist ja ein Anspruch des Kunden an den Verkäufer und nicht den Hersteller, oder ?
Aber wenn dem so sein sollte, welchen Anspruch hätte denn der Händler an seinen Lieferanten sprich den Hersteller?

Nehmen wir an, dass das neue Ersatzteil so schlecht gebaut wäre, dass es keine 24 Monate übersteht, dann müsste der Verkäufer ja ständig diese Ersatzteile im Rahmen der Gewährleistung neu liefern obwohl er dieses Teil ja gar nicht gebaut hat.

Gruss

Andree
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2010, 21:06
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.691
90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1691 Beiträge, 61 Bewertungen)  
AW: Gewährleistung / Garantie bei Ersatzteilen

Die gestzliche Gewährleistung besteht zwischen Käufer
und Verkäufer.

Die Garantie ist eine individuelle Erklärung
des Verkäufers oder des Herstellers gegenüber dem
Käufer.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.08.2010, 17:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 9
Keine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andie27 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gewährleistung / Garantie bei Ersatzteilen

Ja, aber welche Ansprüche hat der Händler gegenüber dem Hersteller? Und gilt bei Ersatzteilen auch 24 Monate?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
garantie, gewährleistung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nachbau von sicherheitsrelevanten Ersatzteilen/Gewährleistung des Herstellers - Hebezeuge Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 08.06.2010 13:04
Gewährleistung/Garantie Kaufrecht / Leasingrecht 01.06.2010 19:10
Gewährleistung und Garantie Bürgerliches Recht allgemein 05.05.2010 20:55
Gewährleistung vs. Garantie Kaufrecht / Leasingrecht 24.10.2009 13:02
Garantie / Gewährleistung Kaufrecht / Leasingrecht 03.04.2009 16:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Handelsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN