Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen ich hoffe jemand kann mir bei folgendem Fall helfen: Das Möbelhaus xyz bietet im Rahmen einer Sonderverkaufsaktion sehr günstige Tischlampen zum Verkauf an. K kauft eine solche Tischlampe. Die Tischlampe erweist sich 8 Wochen nach Kauf als mangelhaft. K bringt die Tischlampe zurück und will ein mangelfreies Exemplar. xyz weigert sich, weil die Aktion bereits ausgelaufen ist und er über keine Tischlampe mehr verfügt. Hat K Anspruch auf Überlassung einer gleichen, aber mangelfreien Ware Vielen Dank Hans |
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| AW: Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen K hat Ansprüche aus der gesetzl. Gewährleistung. |
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| AW: Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen Zitat:
Keine weiteren Ansprüche. |
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