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Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 04.07.2010, 18:25
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Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen

Hallo,
ich hoffe jemand kann mir bei folgendem Fall helfen:

Das Möbelhaus xyz bietet im Rahmen einer Sonderverkaufsaktion sehr günstige Tischlampen zum Verkauf an.
K kauft eine solche Tischlampe.
Die Tischlampe erweist sich 8 Wochen nach Kauf als mangelhaft.
K bringt die Tischlampe zurück und will ein mangelfreies Exemplar.
xyz weigert sich, weil die Aktion bereits ausgelaufen ist und er über keine Tischlampe mehr verfügt.
Hat K Anspruch auf Überlassung einer gleichen, aber mangelfreien Ware

Vielen Dank
Hans
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 18:11
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AW: Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen

K hat Ansprüche aus der gesetzl. Gewährleistung.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 23:11
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AW: Gewährleistung bei Sonderverkaufsaktionen

Zitat:
Zitat von hans00 Beitrag anzeigen
und er über keine Tischlampe mehr verfügt.
Hat K Anspruch auf Überlassung einer gleichen, aber mangelfreien Ware
Ein Austausch der Sache findet nur statt, wenn das Produkt noch verfügbar ist. Ist kein Produkt verfügbar, darf der Verkäufer Wandeln, d.h. Geld zurück, Verkäufer erhält das mangelhafte Produkt zurück.

Keine weiteren Ansprüche.
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