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Gesetzliche Rücklagen

Dies ist eine Diskussion zu Gesetzliche Rücklagen innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 27.11.2009, 14:22
Boardneuling
 
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Gesetzliche Rücklagen

Ist unter Euch ein Wirtschaftsprüfer oder jemand, der sich mit dem Handelsrecht gut auskennt? Nach AktG sind Kapitalgesellschaften zur Bildung von Rücklagen verpflichtet. Wie sieht es allerdings mit der Gesellschaftsform der GmbH aus: Gibt es bei ihnen - aus Ermangelung eines besseren Begriffs - "nichtgesetzliche Rücklagen", die von der Verteilung an die Gesellschafter ausgeschlossen sind. Kann jemand diese Frage für mich beantworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.11.2009, 14:53
V.I.P.
 
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AW: Gesetzliche Rücklagen

Hast Du schon mal einen Blick ins Gesetz geworfen
Gesetzliche Rücklagen findest Du z.B. in § 272 Abs. 4 HGB, § 5a Abs.3 GmbHG.
Darüberhinaus ist es denkbar, dass laut Satzung weitere Rücklagen gebildet werden müssen.
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