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Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 24.10.2010, 20:01
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Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag

Kaufmann A überlässt sein Handelsgewerbe gegen Zahlung eines angemessenen Betrags an B, der das Gewerbe des A fortführt. A vereinbart mit B, dass dieser für die Verbindlichkeiten des A, die vor Übergang des Handelsgewerbes an den B entstanden sind, aufkommt. Auch die aus einem Darlehensvertrag mit der C Bank bis zur endgültigen Tilgung zu zahlenden Zinsen und Tilgungen sind von B zu tragen. Die Eintragung im Handelsregister wird insofern geändert, dass der Firma „Sattlerei A“ der Zusatz ‚Nachf. B’ angefügt und B als neuer Eigentümer eingetragen wird.

Als B ein Jahr nach Übernahme des Handelsgewerbes insolvent wird, verlangt die C Bank Zahlung von Zinsen und Tilgung von A, obwohl vereinbart war, dass dafür nun nur B aufzukommen habe. Wie ist die Rechtslage?
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Alt 25.10.2010, 09:03
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AW: Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag

Wer hat den Kredit aufgenommen? Wer ist Kreditnehmer? War die Bank mit der Übertragung einverstanden?
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 11:55
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AW: Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag

Zitat:
Zitat von adenau Beitrag anzeigen
Wer hat den Kredit aufgenommen? Wer ist Kreditnehmer? War die Bank mit der Übertragung einverstanden?

Hallo,

die Fragestellung ist so wie genannt, A hat also den Kredit bei der C Bank aufgenommen. A ist Kreditnehmer. Die C-Bank war nicht einverstanden.

Das kniffelige ist ja, dass ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, nun gibt es aber ja einerseits §25 HGB das besagt, dass der neue Eigentümer, für die Verbindlichkeiten des alten Eigentümers haftet.

Allerdings muss bei einer Schuldübernahme nach §415 BGB der Gläubiger, also hier die C Bank ja zustimmen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 14:20
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AW: Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag

Handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Schuldbeitritt?
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