Dies ist eine Diskussion zu Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag Als B ein Jahr nach Übernahme des Handelsgewerbes insolvent wird, verlangt die C Bank Zahlung von Zinsen und Tilgung von A, obwohl vereinbart war, dass dafür nun nur B aufzukommen habe. Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag Wer hat den Kredit aufgenommen? Wer ist Kreditnehmer? War die Bank mit der Übertragung einverstanden?
__________________ Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist. |
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| AW: Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag Zitat:
Hallo, die Fragestellung ist so wie genannt, A hat also den Kredit bei der C Bank aufgenommen. A ist Kreditnehmer. Die C-Bank war nicht einverstanden. Das kniffelige ist ja, dass ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, nun gibt es aber ja einerseits §25 HGB das besagt, dass der neue Eigentümer, für die Verbindlichkeiten des alten Eigentümers haftet. Allerdings muss bei einer Schuldübernahme nach §415 BGB der Gläubiger, also hier die C Bank ja zustimmen. |
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| AW: Geschäfsübernahme / Darlehensvertrag Handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Schuldbeitritt? |
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