Dies ist eine Diskussion zu Gefälschte Software unwissentlich bei **** gekauft - Geld zurück? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Ich habe im November 2004 die Software "Adobe Photoshop 6.0 OEM" über **** ersteigert. Jetzt machte mich ein Bekannter darauf aufmerksam, dass es sich bei dieser Software-Version mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung handelt (siehe http://www.heise.de/ct/05/19/064/). Da ich jetzt auch den Verdacht hatte, damals evtl. eine Fälschung erworben zu haben, wandte ich mich an den Kundenservice von Adobe, um die Seriennummer überprüfen zu lassen. Ergebnis: es handelt sich tatsächlich um eine gut gemachte Fälschung. Ich habe eine Rechnung des (gewerblichen) Händlers, der mir die Software als originale und offizielle OEM-Version der Firma Adobe verkauft hat (Artikelbeschreibung). Auf der Rechnung steht als Artikelbezeichnung auch "Adobe Photoshop 6.0 OEM LE". Ich fühle mich daher ziemlich verarscht und möchte mein Geld wieder haben. Jetzt meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen? Welche Möglichkeiten habe ich und wie stelle ich es am geschicktesten an? Soll ich mit einer Anzeige drohen? Oder das Ganze über 24 Monate Gewährleistung laufen lassen? Und wie wirke ich gegenüber dem Händler möglichst überzeugend, damit ich da nicht auf Granit beiße? Bin froh über jede Antwort, die mich in diesem Fall weiterbringt! Vielen Dank und Frohe Ostern! jojo01 |
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| AW: Gefälschte Software unwissentlich bei **** gekauft - Geld zurück? Das mit der Gewährleistung ist eine gute Idee - schließlich handelt es sich bei gefälschter Software durchaus um einen Mangel! Ich würde mit meinen Beweisstücken (Ausdrucke etc) zum Verkäufer gehen und mein Geld zurückverlangen. Das ist, ohne jetzt groß auf juristische Einzelheiten einzugehen, der einfachste, schnellste Weg...
__________________ . Anmerkung: Meine Kommentare und Beiträge werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, stellen aber lediglich meine persönliche Meinung dar und können keinesfalls eine professionelle - und erlaubte! - Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. |
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| AW: Gefälschte Software unwissentlich bei **** gekauft - Geld zurück? Ich gebe hier keine unerlaubte Rechtsberatung, deswegen nur ein allgemeiner Hinweis: Allgemein gesprochen, könnte beim Verkauf von Raubkopien eine arglistige Täuschung vorliegen; der Kaufvertrag wäre in diesen Fällen anfechtbar (§ 123 BGB). |
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| AW: Gefälschte Software unwissentlich bei **** gekauft - Geld zurück? Anders gesagt könnte es sich auch um Hehlerei handeln. Die Behörden würden sich für diesen Laden sicher interessieren. Daher dürfte kaum besonderer Druck nötig sein, um das Geld wieder zu bekommen... Ich würde mich allerdings nicht sehr offensiv benehmen, wer weiß schon, welche "Freundschaften" dieser Laden pflegt. Eigentlich sollte es angezeigt werden! Das nur am Rande und der Ordnung halber. Dann aber dürfte das Geld weg sein...
__________________ . Anmerkung: Meine Kommentare und Beiträge werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, stellen aber lediglich meine persönliche Meinung dar und können keinesfalls eine professionelle - und erlaubte! - Rechts- oder Steuerberatung ersetzen. |
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