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Gefälschte Halbleiter > Folgeschaden > Haftungslage

Dies ist eine Diskussion zu Gefälschte Halbleiter > Folgeschaden > Haftungslage innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 06:22
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Gefälschte Halbleiter > Folgeschaden > Haftungslage

Ich hoffe die Einstellung unter "Handelsrecht" ist richtig.

Also mal folgende Sachlage angenommen:

Eine Firma kauft in Deutschland bei einen Händler (Broker) für elektronische Bauteile ein. Diese Bauteile werden dann in einem nicht-EU Land zu einem Modul zusammengebaut. Das Endprodukt geht dann an einen deutschen Kunden.

Nun stellt sich heraus das eines der Bauteile ein Plagiat war, das wurde vom Hersteller bestätigt. Funktion ist nicht stabil. Sämtliche bisher produzierten Module müssen (teilweise in Deutschland) umgebaut werden. Die Kosten dafür sind hoch im 5-stelligen.

Der deutsche Bauteilverkäufer will nur für das Bauteil geradestehen und nur den Bauteilpreis bei Rückgabe erstatten.

Kann es sein des das sich dieser Broker komplett vor dem Folgeschaden drücken kann?

Hat der Verkauf von gefälschten Bauteilen (vermutlich unwissentlich) irgendeine rechtlich Konsequenz?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2011, 07:50
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AW: Gefälschte Halbleiter > Folgeschaden > Haftungslage

Der Folgeschaden ist unternehmerisches Risiko und daher vom Unternehmer zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Unternehmer hätte die Bauteile auch überprüfen können.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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