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Garantiverlängerung / Wandlung

Dies ist eine Diskussion zu Garantiverlängerung / Wandlung innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 10.02.2010, 15:35
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Garantiverlängerung / Wandlung

Hallo zusammen, bin neu hier und bemühe mich um einhaltung der regeln.



Wie würde die Rechtslage in volgendem Fall aussehen?

Wen z.B. bei einem Elektrogroßgerät ein Schaden vorliegt, eine Ursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann (Anwendungsfehler ausgeschlossen!), das schadhafte Teil vom Hersteller Kostenfrei ausgewechselt wird (da noch innerhalb der Garantie). Dann 6 Monate später exakt der gleiche Schaden auftritt (Ursache wieder nicht feststellbar), das Teil wieder gewechselt wird (noch Garntie)und der gleiche Schaden ein drittes mal auftritt (diesmal nach Ablauf der Garantie)
Würde sich die Garantie durch die Reperatur verlängern oder hätte man Anspruch auf ein neues Gerät bzw Wandlung, welche rechtlichen Möglichkeiten hätte man.

Vielen dank für Hilfe aller Art.
Man würde viel Geld sparen.

p.s. Ich hoffe das war fiktiv genug ;-)
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Alt 10.02.2010, 16:07
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AW: Garantiverlängerung / Wandlung

Vertreibt der Hersteller seine Produkte selbst, oder lief das über einen Händler ?
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Alt 10.02.2010, 17:06
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AW: Garantiverlängerung / Wandlung

Der Kauf lief über einen großen Elektogerätehändler, der hat sich aber von Anfang an rausgehalten. Reperatur wurde vom Hersteller bzw dessen Kundenservice übernommen, das war an sich auch kein Problem auch nicht beim zweiten mal.

enerm
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