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Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 18:47
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Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Hallo!

Wenn im Auftrag einer anderen Person Ware bei einem Online-Auktionshaus verkauft wird, dann ist doch der Verkäufer Gewerblich? (Ich habe da etwas von diesen Ebay-Verkaufsagenten in Erinnerung)
Damit liegt das Versandrisiko beim Verkäufer, wenn Käufer Privat.

Wenn dieser Auftraggeber nun aber beispielsweise Lehrgänge zum Thema "wie verkaufe ich richtig bei Online-Auktionen" durchführt, und seine Lehrgangsteilnehmer beauftragt seine Artikel anzubieten, ist dieser dann auch gewerblich?


Wenn der Käufer nun auch gewerblich handelt, wer trägt dann das Versandrisiko?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 21:21
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AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Zitat:
Wenn im Auftrag einer anderen Person Ware bei einem Online-Auktionshaus verkauft wird, dann ist doch der Verkäufer Gewerblich? (Ich habe da etwas von diesen Ebay-Verkaufsagenten in Erinnerung)
Damit liegt das Versandrisiko beim Verkäufer, wenn Käufer Privat.
Kommt auf den Verkäufer an : Das Aktionshaus handelt nur im Namen des Verkäufers. Du meinst, ob hierbei das Versandrisiko grundsätzlich beim Verkäufer bleibt?

Zitat:
Wenn dieser Auftraggeber nun aber beispielsweise Lehrgänge zum Thema "wie verkaufe ich richtig bei Online-Auktionen" durchführt, und seine Lehrgangsteilnehmer beauftragt seine Artikel anzubieten, ist dieser dann auch gewerblich?
Aus diesem Umstand kann m.E. nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen.

Zitat:
Wenn der Käufer nun auch gewerblich handelt, wer trägt dann das Versandrisiko?
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[/QUOTE]
Das was vereinbart worden ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 00:31
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AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Zitat:
Zitat von berniebär
Kommt auf den Verkäufer an : Das Aktionshaus handelt nur im Namen des Verkäufers. Du meinst, ob hierbei das Versandrisiko grundsätzlich beim Verkäufer bleibt?
Falsch Verstanden:

Person VK-A verkauft im Auftrag von Person VK-B Ware an den Käufer. Zwischen VK-A und Käufer kam es also zu Kaufvertrag. Zwischen VK-A und VK-B besteht so eine Art Beratervertrag. Versand der Ware an den Käufer erfolgt nicht von VK-A sondern von VK-B.

Wer trägt das Versandrisiko?
Danke dir!

Bzgl. meiner Parallelfrage im anderen Unterforum, der Inhalt weicht minimal ab, sorry falls ich dennoch was falsch gemacht habe.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 02:05
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AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Zitat:
Zitat von SabineEngelhart
Person VK-A verkauft im Auftrag von Person VK-B Ware an den Käufer.
Macht VK-A deutlich, daß er hier im Auftrag eines Dritten, insbesondere für einen gewerblich tätigen VK-B tätig wird?

Zitat:
Wenn dieser Auftraggeber nun aber beispielsweise Lehrgänge zum Thema "wie verkaufe ich richtig bei Online-Auktionen" durchführt, und seine Lehrgangsteilnehmer beauftragt seine Artikel anzubieten, ist dieser dann auch gewerblich?
Ich wäre der Auffassung, daß auf solche Verträge -sofern an Verbraucher verkauft würde- jedenfalls die Fernabsatzvorschriften anzuwenden wären, § 312g BGB:

"Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."

Zitat:
Zwischen VK-A und Käufer kam es also zu Kaufvertrag. Wer trägt das Versandrisiko?
Das trägt grundsätzlich der Empfänger/Verkäufer. Es sei denn, der Käufer wäre Verbraucher: dann trägt es der Verkäufer, falls er beim Verkauf als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB tätig geworden ist.

11
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  #5 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 03:53
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AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Zitat:
Falsch Verstanden:

Person VK-A verkauft im Auftrag von Person VK-B Ware an den Käufer. Zwischen VK-A und Käufer kam es also zu Kaufvertrag. Zwischen VK-A und VK-B besteht so eine Art Beratervertrag. Versand der Ware an den Käufer erfolgt nicht von VK-A sondern von VK-B.
Versteh das immer noch nicht ganz. Grundsätzlich kommt der Kaufvertrag zwischen B und dem Käufer zustande. Vorraussetzung ist aber - wie gesagt, dass das nach aussen hin erkennbar ist.
Z.B.wenn dort steht " Im Auftrage eines Kunden". Hierin wird eine zulässige Stellvertetung gesehen, auch wenn der Käufer bei vertragsabschluss den Namen des Verkäufers nicht kennt. Er sollte den Vertrag also, nur dann absschließen, wenn es ihm egal ist, mit wem der vertrag zustande kommt.

Geändert von berniebär (17.12.2009 um 06:47 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 17.12.2009, 07:29
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AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel

Bei ebay ist es aber grundsätzlich so, dass der Vertrag zwischen dem vermittler und dem Kunden zustande kommt, wenn es sich um einen ebay Verkaufsagenten handelt.
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