Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel Wenn im Auftrag einer anderen Person Ware bei einem Online-Auktionshaus verkauft wird, dann ist doch der Verkäufer Gewerblich? (Ich habe da etwas von diesen Ebay-Verkaufsagenten in Erinnerung) Damit liegt das Versandrisiko beim Verkäufer, wenn Käufer Privat. Wenn dieser Auftraggeber nun aber beispielsweise Lehrgänge zum Thema "wie verkaufe ich richtig bei Online-Auktionen" durchführt, und seine Lehrgangsteilnehmer beauftragt seine Artikel anzubieten, ist dieser dann auch gewerblich? Wenn der Käufer nun auch gewerblich handelt, wer trägt dann das Versandrisiko? |
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| AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel Zitat:
Zitat:
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Das was vereinbart worden ist. |
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| AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel Zitat:
Person VK-A verkauft im Auftrag von Person VK-B Ware an den Käufer. Zwischen VK-A und Käufer kam es also zu Kaufvertrag. Zwischen VK-A und VK-B besteht so eine Art Beratervertrag. Versand der Ware an den Käufer erfolgt nicht von VK-A sondern von VK-B. Wer trägt das Versandrisiko? Danke dir! Bzgl. meiner Parallelfrage im anderen Unterforum, der Inhalt weicht minimal ab, sorry falls ich dennoch was falsch gemacht habe. |
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| AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel Zitat:
Zitat:
"Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden." Zitat:
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| AW: Frage zum Versandrisiko und gewerblichem Handel Zitat:
Z.B.wenn dort steht " Im Auftrage eines Kunden". Hierin wird eine zulässige Stellvertetung gesehen, auch wenn der Käufer bei vertragsabschluss den Namen des Verkäufers nicht kennt. Er sollte den Vertrag also, nur dann absschließen, wenn es ihm egal ist, mit wem der vertrag zustande kommt. Geändert von berniebär (17.12.2009 um 06:47 Uhr). |
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