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Forderung trotz Postverlust

Dies ist eine Diskussion zu Forderung trotz Postverlust innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 16.03.2006, 17:33
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Forderung trotz Postverlust

Nehmen wir an, Person X bestellt bei einem Versandhändler einige Artikel.

Diese gehen allerdings auf dem Postweg verloren.

Der Versandhändler besteht aber nach wie vor auf der Forderung.

Die wird mit den AGB`s begründet, nachdem die Gefahr auf den Besteller übergeht sobald die Lieferung an den Frachtführer übergeben wurde.

Ist dies rechtens oder nicht ?! Hat der Versandhändler nicht dafür zu sorgen, das die Ware beim Kunden ankommt, beispielsweise Paketversand?!
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Alt 16.03.2006, 17:52
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AW: Forderung trotz Postverlust

Das kommt darauf an, ob der Käufer die Artikel für seine private Nutzung gekauft hat oder zu gewerblichen Zwecken!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2006, 17:57
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AW: Forderung trotz Postverlust

Zu rein privaten Zwecken. Keine gewerbliche Nutzung.
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Alt 16.03.2006, 18:17
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AW: Forderung trotz Postverlust

Dann liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf vor. Gemäß §§ 474 Abs. 2, 446 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache entgegen § 447 BGB erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über. Solange dem Käufer die Kaufsache nicht übergeben wurde, kann er auch die Zahlung des Kaufpreises verweigern. Diese Regelung kann auch nicht durch AGB abbedungen werden (vgl. § 475 Abs. 1, S. 1 BGB). Wobei die letztere Aussage unter Juristen umstritten ist. Jedoch dürften entsprechende AGB jedenfalls gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.03.2006, 09:36
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AW: Forderung trotz Postverlust

Wenn der Absender keinen Nachweis erbringen kann (Beleg der Post, Nachforschungsantrag etc), sieht es für ihn schlecht aus, wenn - wie gesagt - der Kunde Verbraucher (genauer: kein Kaufmann) ist. Den Punkt in den AGB halte ich auch für unwirksam. Wie nebenbei gesagt, auch den sicher per AGB an den Ort des Verkäufers verlegten Gerichtsstand. Das nämlich dürfte das nächste Problem in dieser Sache werden...
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Anmerkung: Meine Kommentare und Beiträge werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, stellen aber lediglich meine persönliche Meinung dar und können keinesfalls eine professionelle - und erlaubte! - Rechts- oder Steuerberatung ersetzen.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.03.2006, 10:26
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AW: Forderung trotz Postverlust

Gerichtsstandsvereinbarungen sind nur unter Kaufleuten möglich. Das kann auch durch Vereinbarung eines anderen Erfüllungsortes nicht umgangen werden.
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Alt 29.03.2006, 11:41
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AW: Forderung trotz Postverlust

Das hatte ich gemeint...
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