Dies ist eine Diskussion zu Forderung falsche Firmenadresse innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Forderung falsche Firmenadresse Eine Personengesellschaft wird von einer kleinen Kapitalgesellschaft(UG) mit einem Auftrag betraut. Schriftverkehr ausschließlich per Email. Der Auftrag wird durchgeführt, das Auftragsende vom Auftraggeber akzeptiert. Es wird zugesagt zu überweisen, sowie gesagt, man habe überwiesen. (Beides nicht zutreffend). Bei Übermittlung des Mahnbescheides kommt heraus, dass weder die alte Firmenadresse des Auftraggebers, noch die neue existieren. Die Adresse des Auftraggebers als "natürliche Person" ist bekannt. Wie sieht es juristisch aus? Ist das ganze nicht strafrechtlich relevant, wenn jemand bewusst versucht zu täuschen und sich Mahnbescheiden durch bewusste Falschangaben zu entziehen. Was geschieht wenn die Firma, an die die Forderung gerichtet ist, gar nicht existiert? Inwieweit kann vom Auftragnehmer hier die Forderung und etwaigen Schadensersatz geltend machen? |
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| AW: Forderung falsche Firmenadresse Wenn man keine Adresse hat, hat man halt ein Problem. Nun würde ich erst mal gucken, ob die Gesellschaft wirklich existiert und der Auftraggeber vertretungsberechtigt war. Anderenfalls würde ich dem Auftraggeber die Rechnung schicken. Solange der niemand anderen rechtlich wirksam verteten hat, ist der der Vertragspartner. Zudem gibts noch die (umstrittene) Lehre vom Scheinkaufmann: Danach hat derjenige, der sich als Kaufmann ausgibt, auch die (negativen ) Folgen zu tragen. |
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| AW: Forderung falsche Firmenadresse Danke. Die Frage ist: Wie verfährt der Betroffene nun weiter? Natürlich mit Hilfe eines Anwaltes, aber die Frage stellt sich ob ein Anwalt hier überhaupt beauftragt werden muss. Ist es Aufgabe eines Anwalts hier "Detektiv" zu spielen? Darf jemand an Adresse "X" als Firma gemeldet sein (Handelsregister) und der Mahnbescheid kommt dort einfach nicht an? Was sagen Gerichte dazu? Irgendwie muss so ein Bescheid ja bei jemandem ankommen, sonst wäre das ja eine tolle Methode sich seiner Verantwortung zu entziehen. |
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| AW: Forderung falsche Firmenadresse Na ja, dann hat man noch das problem, das die irgendwann Insolvenz anmelden, und dann bleibst man seinen RA-Kosten auch noch sitzen. Wenn jemand überhaupt keine Adresse hat, dann haste echt ein Problem, dann kann auch ein RA nicht viel machen. Solange die aber eine Adresse haben, sind die m.E. verantwortlich die Post anzunehmen. Dann muss man nur nachweisen, dass die Mahnung zugegangen ist. Bei Geldschulden tritt nach 30 Tagen automatisch Verzug ein, auch ohne Mahnung. Ansonsten, wenn bekannt, an die Adresse des Geschäftsführers halten. |
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