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Familie als Vertragspartner gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Familie als Vertragspartner gültig? innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 11:16
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Familie als Vertragspartner gültig?

Kann eine Familie Vertragspartner sein?

Angenommen im Anfangsteil des Mietvertrages würde stehen:

Zwischen Fam. Mustermichel
in Musterstraße 10, 12356 Musterstadt
und Adam Mustermann, Schreiner
zur Zeit wohnhaft in Siegfried-Straße 15, Kalmstadt

und dieser Vertrag wäre von Magdalena Mustermichel (Vermieter, Familienmitglied) und Adam Mustermann (Mieter) unterschrieben.

Ist dieser Vertrag rechtsgültig oder nichtig?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 15:21
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Meiner Meinung nach gültig.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 16:04
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Zitat:
Zitat von Remby Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach gültig.
Kann ich nicht ganz zustimmen.
Auch wenn über § 1357 BGB die Ehefrau ihren Ehegatten mitverpflichten kann, so ist dies nur bei "Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs" gegeben. Das darf bei Wohnungsvermietung bezweifelt werden.
Demnach müsste die Frau Mustermichel ihren Ehegatten wirksam vertreten und dies auch auf dem Mietvertrag kenntlich machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 17:24
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Die "Familie" könnte doch hier eine BGB-Gesellschaft sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 17:30
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Zitat:
Zitat von Remby Beitrag anzeigen
Die "Familie" könnte doch hier eine BGB-Gesellschaft sein.
Könnte durchaus sein, dann aber § 709 I BGB: ... für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.
Und die Vertretungsmacht gem. § 714 ist auf dem Mietvertrag nicht zu erkennen.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 18:18
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Müssen die Vertragspartner nicht entweder natürliche oder juristische Personen sein? Zu welchem von beiden würde man denn eine Familie zählen? Sie ist in keinem, bei einem Gericht geführten, Register eingetragen. Eine natürliche Person ist sie jedoch auch nicht.
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Alt 30.09.2010, 19:03
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Müssen die Vertragspartner nicht entweder natürliche oder juristische Personen sein? Zu welchem von beiden würde man denn eine Familie zählen?
Als Familie werden die Eheleute verstanden. Da durch den Mietvertrag beide Ehegatten verpflichtet werden sollen (laut "Anfangsteil") müssen beide unterschreiben. Oder aber es muss kenntlich gemacht werden, dass Frau Mustermichel auch in Vertretung ihres Mannes unterschreibt.
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Alt 01.10.2010, 06:24
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AW: Familie als Vertragspartner gültig?

Zitat:
Zitat von moriarty Beitrag anzeigen
Als Familie werden die Eheleute verstanden.
Nach meinem Verständnis kann "Familie" auch ein weiterer Begriff sein, der die Abkömmlinge mit einschliesst. Man denke z.B. an die Kelly-Familie oder an den Denver-Clan.

Dann könnte der Vermieter eine BGB-Gesellschaft sein. Auch eine Erbengemeinschaft wäre denkbar. Meiner Meinung nach alles zulässig.

Wie der Begriff im vorliegenden Fall gemeint ist, wissen wir aber nicht.
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