Dies ist eine Diskussion zu Familie als Vertragspartner gültig? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Familie als Vertragspartner gültig? Angenommen im Anfangsteil des Mietvertrages würde stehen: Zwischen Fam. Mustermichel in Musterstraße 10, 12356 Musterstadt und Adam Mustermann, Schreiner zur Zeit wohnhaft in Siegfried-Straße 15, Kalmstadt und dieser Vertrag wäre von Magdalena Mustermichel (Vermieter, Familienmitglied) und Adam Mustermann (Mieter) unterschrieben. Ist dieser Vertrag rechtsgültig oder nichtig? |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Meiner Meinung nach gültig.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Kann ich nicht ganz zustimmen. Auch wenn über § 1357 BGB die Ehefrau ihren Ehegatten mitverpflichten kann, so ist dies nur bei "Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs" gegeben. Das darf bei Wohnungsvermietung bezweifelt werden. Demnach müsste die Frau Mustermichel ihren Ehegatten wirksam vertreten und dies auch auf dem Mietvertrag kenntlich machen.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Die "Familie" könnte doch hier eine BGB-Gesellschaft sein.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Könnte durchaus sein, dann aber § 709 I BGB: ... für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Und die Vertretungsmacht gem. § 714 ist auf dem Mietvertrag nicht zu erkennen.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Müssen die Vertragspartner nicht entweder natürliche oder juristische Personen sein? Zu welchem von beiden würde man denn eine Familie zählen? Sie ist in keinem, bei einem Gericht geführten, Register eingetragen. Eine natürliche Person ist sie jedoch auch nicht. |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Zitat:
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Familie als Vertragspartner gültig? Nach meinem Verständnis kann "Familie" auch ein weiterer Begriff sein, der die Abkömmlinge mit einschliesst. Man denke z.B. an die Kelly-Familie oder an den Denver-Clan. Dann könnte der Vermieter eine BGB-Gesellschaft sein. Auch eine Erbengemeinschaft wäre denkbar. Meiner Meinung nach alles zulässig. Wie der Begriff im vorliegenden Fall gemeint ist, wissen wir aber nicht.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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