Dies ist eine Diskussion zu Falschlieferung - Kostenfrage... ? innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Falschlieferung - Kostenfrage... ? Habe eine Frage zu einer Falschlieferung. Konkreter Sachverhalt: Ich habe von einem Händler 2 Kartons mit verschiedenen Waren gekauft und komplett ins Ausland weiterverkauft. Nun stellte sich nach einigen Wochen beim Endkäufer heraus, dass einer der beiden Karton (eigentlicher Wert etwa 500 EUR) die falsche, aber höherwertige Ware (Wert ca. 1500 EUR) enthielt. Diese wurde vom Käufer aber aus Unwissenheit teilweise bereits weiter veräussert. Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert, um zu klären, wie wir verfahren können, dieser fordert nun den vollen Kaufpreis (1500 EUR) des Kartons, den ich aber nicht zu zahlen bereit bin, da mein Kunde diesen auch nicht bezahlen wird. Ich hätte diesen Karton ja auch nie gekauft, da er mir im Verhältnis zum Inhalt zu teuer gewesen wäre. Rückabwicklung wäre die zweite Option, jedoch übernimmt der Händler dann nur die Versandkosten von ihm zu mir und zurück, nicht aber beispielsweise die Versandkosten ins Ausland und zurück, eventuelle Lagerkosten und sonstige Kosten. Ich bin nicht bereit, diese Portokosten zu übernehmen, nachdem der Fehler beim Händler lag, da dieser ja den falschen Karton geliefert hat. Zudem wäre die Rückabwicklung schwierig, da die bereits veräusserten Artikel zurückgefordert oder nachgekauft werden müssten. Wie kann ich verfahren bzw. auf was kann ich mich dabei berufen? Danke schonmal für die Hilfe |
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