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Falsche Ware geliefert und keine Rücknahme

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Ware geliefert und keine Rücknahme innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2010, 11:33
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Falsche Ware geliefert und keine Rücknahme

Hallo!

Mich würde eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

Kunde X aus Deutschland kauft bei gewerblichem Verkäufer Y aus Frankreich eine von diesem in einer Kleinanzeige beworbene Ware. Sowohl der Beschreibungstext als auch die Bilder der Kleinanzeige machen klar, dass es sich bei dem zu verkaufenden Produkt um die Deluxe-Variante einer bestimmten Filmreplik handelt. Detailreich wird der Inhalt genau dieser Deluxe-Version beschrieben.

Kunde X ist mit dem Angebot und dem verlangten Kaufpreis einverstanden, sodass er mit Verkäufer Y ins Geschäft kommt. Ihm wird per E-Mail eine vorläufige Rechnung geschickt, in welcher noch einmal das Produkt samt Zusatz "Deluxe" aufgelistet ist.

Nachdem Verkäufer Y das Geld empfangen hat, schickt er Kunde X die Ware, welche sich jedoch zur großen Enttäuschung des Kunden als "Standard-Version" entpuppt, also nicht mit der beworbenen Ware übereinstimmt und insgesamt im Handel nur etwa halb so viel kostet.

Auf der beiliegenden, geänderten Rechnung steht nun nichts mehr von "Deluxe". Auf Rückfragen von Kunde X bzgl. Stellungnahme und Rückname der Ware reagiert Verkäufer Y nicht.

Frage: Was kann der Kunde nun tun, wenn keine Rückmeldung vom Verkäufer erfolgt? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 22:30
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AW: Falsche Ware geliefert und keine Rücknahme

Anmahnen und Frist stellen.
Das muss nachweißlich, also per Rückschein erfolgen.
Und hier beginnen die Probleme.
Der Gerichtsstand ist zwar Deutschland, aber schon die
Zustellung macht hier Probleme, die teuer werden könnte.

Der Kunde sollte es erst mal mit Mahnungen versuchen.
Hat das keinen Erfolg, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 09:51
Boardneuling
 
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AW: Falsche Ware geliefert und keine Rücknahme

......
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 21:04
Boardneuling
 
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AW: Falsche Ware geliefert und keine Rücknahme

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Anmahnen und Frist stellen.
Das muss nachweißlich, also per Rückschein erfolgen.
[...]
Per Rückschein beweist zwar, dass etwas zugestellt wurde, jedoch nicht was.
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