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Falsche Adresse in Mailing gedruckt

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Adresse in Mailing gedruckt innerhalb des Forums Handelsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 15:51
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Falsche Adresse in Mailing gedruckt

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Werbeagentur hat im Auftrag eines Kunden Einladungen zu einer Hausmesse ducken lassen. Diese Einladungen wurden an einen professionellen Lettershop geschickt um diese zu kuvertieren, zu adressieren und zu frankieren. anschließend sollten die Drucksachen zur Post geliefert werden.

Dieses wäre bis dahin auch OK.

Im nachhinein hätte sich jedoch herausgestellt, das der Lettershop nicht die Adresse des Kunden sondern die Adresse der Werbeagentur als Absender angegeben hat.

Analysiert man das normale verhalten im Umgang mit der Post so werden die Meisten zu erst die Absenderadresse lesen um zu entscheiden ob der Brief wichtig ist oder nicht.

Ergo dürften die meisten Einladungen in diesem fiktiven Fall ungeöfftet entsorgt worden sein.

Die Werbeagentur würde das bei dem beauftragten Lettershop bemänge.

Dieser ist sich jedoch keiner Schuld bewusst da für die Werbeagentur ja die Möglichkeit bestand, einen Korrekturabzug zu bekommen oder ein farbiges Logo usw. auf den Umschlg drucken zu lassen.

Dieses wurde jedoch gar nicht angeboten ( auch eine Werbeagentur hat keine hellseherischen Kräfte).

Anzumerken sei noch, das eine Mitarbeiterin des Lettershops telefonisch über alles informiert war.

Die Werbeagentur hat vorsorglich den Rechnungsbetrag den der Lettershop vom Konto der Werbeagentur via Lastschrift abgebucht hat widersprochen.

Wie wäre jetzt die richtige Vorgehensweise ?
Wenn es zu einem Rechtsteit käme, wie wären die Aussichten?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß

Olaf

Geändert von mr.ot (27.09.2011 um 23:19 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 22:13
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AW: Falsche Adresse in Mailing gedruckt

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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 23:21
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AW: Falsche Adresse in Mailing gedruckt

Sorry,

ich hoffe, daß es nun allgemein genug ist.
Vieleicht hat ja jemand eine Idee, wie man das "Nüsschen" knacken kann.

Gruß mr.ot
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 11:15
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AW: Falsche Adresse in Mailing gedruckt

Zitat:
Zitat von mr.ot
Im nachhinein hätte sich jedoch herausgestellt, das der Lettershop nicht die Adresse des Kunden sondern die Adresse der Werbeagentur als Absender angegeben hat.
die frage, wo es drauf ankommt ist: was genau wurde denn beauftragt? wurde ausdrücklich mitgeteilt, welche absender auf dem ding stehen sollte? und lässt sich das anhand eines auftrags nachweisen?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 11:26
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AW: Falsche Adresse in Mailing gedruckt

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
die frage, wo es drauf ankommt ist: was genau wurde denn beauftragt? wurde ausdrücklich mitgeteilt, welche absender auf dem ding stehen sollte? und lässt sich das anhand eines auftrags nachweisen?

In dem geschilderten Fall wurde der Auftrag telefonisch vergeben.
Über Absenderadresse wurde nicht gesprochen.
Natürlich wäre die Absenderadresse wichtig gewesen da die geladenen Gäste einen direkten Bezug zum Inhalt herstellen konnten. Mit der Adresse der Werbeagentur jedoch nicht.

Meiner Meinung nach wäre es logisch, wenn eine Werbeagentur im Auftrag eines Kunden eine Mailing an einen Lettershop vergibt, daß die Absenderadresse des Kunden genommen wird. Zumindest hätte der Lettershop seiner "Sorgfallspflicht" nachkommen sollen und einfach mal fragen können.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 11:48
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AW: Falsche Adresse in Mailing gedruckt

Zitat:
Zitat von mr.ot Beitrag anzeigen
Über Absenderadresse wurde nicht gesprochen.
aha!

Zitat:
Natürlich wäre die Absenderadresse wichtig gewesen da die geladenen Gäste einen direkten Bezug zum Inhalt herstellen konnten.
wenn die werbeagentur doch weiß, wie wichtig die absenderangabe is, wieso wurde das dann nicht ausdrücklich und schriftlich in auftrag gegeben?

bei druckgeschichten ist es üblich zunächst einen probedruck zu fordern, den man dann auf richtigkeit überprüft und erst danach die gesamtmenge in auftrag zu geben. dann kann es nicht zu solchen missverständnissen kommen.

Zitat:
Zumindest hätte der Lettershop seiner "Sorgfallspflicht" nachkommen sollen und einfach mal fragen können.
ist für mich nicht nachvollziehbar. im gegensatz zur werbeagentur wird ein lettershop nicht fürs mitdenken bezahlt, sondern fürs ausführen von aufträgen. wenn die agentur die aufträge nicht unmissverständlich erteilt, ist der schwarze peter bei ihr.
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