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Fälligkeit von strittigen Forderungen

Dies ist eine Diskussion zu Fälligkeit von strittigen Forderungen innerhalb des Forums Handelsrecht

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Alt 25.10.2011, 18:25
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Fälligkeit von strittigen Forderungen

Hallo,

zu folgender Fragestellungen würde mich ein Feedback interessieren.

Nach einer Reihe von abgearbeiteten Verträgen über Werkstücke, bei denen zwischen zwei GmbHs Auftraggeber A und Lieferant B immer das Schema: Angebot, Annahme, Lieferung, Rechnungslegung und Bezahlung ablief, sendet Lieferant B eine weitere Rechnung über geleistete Stunden, die im Zusammenhang mit den vorherigen Werkstückbestellungen stehen soll. Bei dieser Rechnung gibt es kein Angebot, keine Annahme, etc.

Auftraggeber A bestreitet die Forderung umgehend und erhebt Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Forderung.

Meine Frage ist jetzt, ab wann gilt eine Forderung als fällig?
Muss Auftraggeber A die Rechnung erstmal bezahlen und dann vor Gericht den Betrag zurück erstreiten? Oder gilt die Rechnung solange als nicht fällig, bis ein Gericht die Sache geklärt hat?

Meine Vermutung ist, dass der GmbH-GF die Pflicht hat das Vermögen seiner GmbH zu schützen, weswegen er die Forderung zunächst nicht bezahlen muss, denn würde der Lieferant zwischenzeitlich in die Insolvenz gehen, wär das Geld verloren und man könnte den GF evtl. sogar dafür heranziehen.

Ich hoffe, ich bin den Regularien des Forums mit dieser Beschreibung gerecht geworden? Ist mein erster "Fall"
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 19:52
V.I.P.
 
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AW: Fälligkeit von strittigen Forderungen

Wenn A nicht bezahlt, muss B die Forderung vor Gericht geltend machen.
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