Dies ist eine Diskussion zu Ersattung der Lieferkosten innerhalb des Forums Handelsrecht
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Angenommen, Ware wurde in einem Möbelabholmarkt gekauft und dort Lieferung mit Zusatzkosten vereinbart.Die Auslieferung würde jedoch über eine Fremdspedition durchgeführt. Auf Grund von Mängeln ginge die Ware zurück, der Kaufbetrag würde erstattet werden, jedoch die Lieferkosten nicht! Wäre der Händler zur Erstattung der Lieferkosten bei berechtigter Reklamation und Warenrückgabe verpflichtet? |
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