Dies ist eine Diskussion zu Entschädigung bei Mängeln innerhalb des Forums Handelsrecht
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| Entschädigung bei Mängeln Herr X hat Möbel im Wert von 12.000 Euro im Geschäft Y gekauft. Bei der Lieferung stellte sich heraus das zwei der vier Teile Beschädigungen aufwiesen, ein Teil sogar erheblich, so das es nicht benutzt werden kann. Das Geschäft Y bittet Herrn X eine Nachbesserung innerhalb von 7-8 Wochen an, Herr X hatte in seiner Mängelrüge 10 Arbeitstage verlangt. Nun die Fragen: - Ist solch eine lange Nachbesserungzeit angemessen ? - Gibt es eine Regel für die Höhe einer Entschädigung ? - Ist eine Entschädigung von X per juritischem Wege durchsetzbar ? Viele Grüße |
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| AW: Entschädigung bei Mängeln Hallo, Eine Entschädigung für den Aufwand und Ärger den Herr X hatte. Welchen er nicht gehabt hätte wenn einwandfrei Ware geliefert worden wäre und das er das eine Möbelstück trotz 3/4 Anzahlung hätte gleich genutzen können. |
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