Dies ist eine Diskussion zu ebay Kauf: Ware falsch deklariert u. beschädigt, Verkäufer behauptet Transportschaden innerhalb des Forums Handelsrecht
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| ebay Kauf: Ware falsch deklariert u. beschädigt, Verkäufer behauptet Transportschaden Käufer K ersteigert über ebay ein gebrauchtes Fahrrad (Mountainbike). Der Käufer K fragte zuvor explizit den Verkäufer V nach Gebrauchsspuren. Der Verkäufer V gab an, dass leichte Steinschlagspuren und Kratzer an den Kurbeln vorhanden sind. Der Verkäufer V handelt privat und hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Der Käufer K erhielt das Rad in unbeschädigter Kartonverpackung. Der Käufer K stellte fest, dass das Material in der Artikelbeschreibung bei einigen Teilen nicht der gelieferten Ware entsprach. Der Verkäufer V sagte eine Entschädigung für die falsch deklarierten Teile zu. Der Käufer K bemerkte Risse im Rahmen. Der Verkäufer V behauptet es sei ein Transportschaden. Das Transportunternehmen verweigerte den Schadensersatz, da der Käufer K bei Erhalt die Ware quittiert hat und den Schaden erst Tage später gemeldet hat, außerdem hat der Verkäufer V keine Transportversicherung abgeschlossen. Es ist bekannt, dass bei einem privaten Kauf das Risiko mit Versenden der Ware auf den Käufer K übergeht und damit ein Transportschaden zu Lasten des Käufers. Wenn der Verkäufer V nun verweigert den Schaden am Rahmen zu bezahlen oder den Artikel zurückzunehmen, welche Aussichten auf Schadensersatz oder Rücknahme hat der Käufer K? - Für die falsch beschriebenen Teile hat der Veräufer V einen Betrag X als Schadenersatz zugesagt - In der sorgenannten Kaufabwicklung des Auktionshauses wurde ein versichertes Transportmedium angegeben, Der Verkäufer V beauftragte jedoch ein anderes Unternehmen wo eine Transportversicherung extra hätte abgeschlossen werden müssen, was er jedoch nicht tat. - Die vorhandenen Risse im Rahmen des Rades gehören nach Anssicht des Käufers K nicht zu den üblichen Gebrauchsspuren eines Mountainbikes. Angenommen der Rahmen wurde einem Fachhändler vorgeführt der das fahren mit diesem Rahmen nicht empfahl, da Bruchgefahr besteht. Da die Risse nicht angegeben waren, ist die Artikelbeschreibung nach Ansicht des Käufers K nicht korrekt und die Ware ist mangelhaft. - Der Verkäufer V behauptet, die Risse seinen durch den Transport entstanden. Der Käufer K glaubt dies nicht, da mindestens ein tiefer Riss innnerhalb der Kartonverpackung lag und somit z.B. kein Gegenstand von außen diese Beschädigung herbeigefürt haben könnte. |
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| AW: ebay Kauf: Ware falsch deklariert u. beschädigt, Verkäufer behauptet Transportschaden Tja, die Risse...theoretisch müsste ein Sachverständiger feststellen, ob die vor Versand schon da waren oder erst danach. Nach meinen Kenntnissen Materialtechnik und Fahrräder möchte ich einen Transportschaden sicher ausschließen. Das reisst nicht mal eben so ohne sonstige Schäden. Die wahrscheinliche Ursache kann ein Materialfehler sein oder ein Unfall, was aber beides keine Gebrauchspuren wären in dem Sinne, dass normaler Gebrauch die Risse verurusacht hätte. Wenn die Transportversicherung beim Versand Bestandteil des Vertrages ist (nehmen wir das einfach mal an), so wäre der Verkäufer schlecht beraten, den Schaden auf den Tranport zu schieben. Das hieße ja, dass die unterlassene Versicherung Folgen hätte für den Käufer und der Verkäufer wäre verantwortlich für diese Folgen. Der sachverständige Nachweis, dass es ein Transportschaden wäre, würde aber m.E. scheitern. Der sachverständige Ratschlag der Nichtbenutzung bedeutet, dass die Ware für den vorgesehenen Gebrauch unbrauchbar ist. Hier flechte ich noch ein, dass die Reparatur von Rahmenrissen von Fachleuten oft nicht als "kunstgerecht" angesehen wird bzw. als unverantwortbar. Damit würde Nachbesserung scheitern und der Anspruch auch Rückabwicklung müsste durchgesetzt werden. Die Kenntnis des Schadens mag nicht vorgelegen haben, den Zustand der Ware beeinflusst das nicht. OT: Bestimmte Dinge verkaufe ich auch nicht gebraucht an privat. Die paar Scheine für ein altes Fahrrad oder Auto (vorher verkaufe ich das nicht) sind eine Sache. Aber mögliche Komplikationen sind eine andere Sache, von Personenschäden ganz abgesehen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: ebay Kauf: Ware falsch deklariert u. beschädigt, Verkäufer behauptet Transportschaden Danke für die Einschätzung, Kataster. Wie wäre die übliche Vorgehensweise für den Käufer hier? - Der Käufer befragt einen Rechtsanwalt wie die Aussichten auf Erfolg in diesem Fall sind. - Bei positiver Einschätzung wird ein Sachverständigen Gutachten eingeholt? Oder wird dies erst bei einer Gerichtsverhandlung als Beweis in Auftrag gegeben? Gruß sherger |
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